- Leiche
Leiche, 1) todter Menschenkörper, von dem Momente des wirklichen Todes bis zur völligen Aufhebung der Körperform. Zeichen des wirklichen Todes sind, wenn man weder Herz- noch Pulsschlag mehr wahrnimmt, wenn auch der leiseste Athem aufgehört hat, wenn die Haut für Stiche, Kneipen od. andere Reize keine durch Zucken sich andeutende Empfindlichkeit mehr besitzt, wenn die Pupille bei einfallendem Lichte sich nicht zusammenzieht, das Leichengesicht, welches durch Einfallen der Gesichtshaut u. die Leichenblässe sich ausdrückt, zu welchem das Hippokratische Gesicht (s.d.) der Sterbenden schon den Übergang macht. Zugleich wird die Hornhaut der Augen getrübt u. undurchsichtig (s. Brechen der Augen), die Wärme verliert[240] sich immer mehr, auch in der Magengegend u. in den Achselhöhlen; in einiger Zeit bemerkt man auch auf Stellen, wo der Körper aufliegt, also bes. bei horizontaler Rückenlage, auf den Schulterblättern u. in der Hüft- u. Oberschenkelgegend, blaurothe Flecken (Todtenflecke), denen nun bald mehrere, als die ersten Spuren der anhebenden Fäulniß, folgen, deren Fortgang sich dann auch durch faulen Geruch (Leichengeruch), Ausflüsse aus Nase u. Mund, aus dem After etc. verräth. Nächst diesen Zeichen ist eins der sichersten die Leichenerstarrung (Leichenstarre). Dieselbe besteht in einer ziemlich beträchtlichen Auspannung der Muskelgebilde u. bewirkt, daß man die Glieder einer erkalteten L. nur mit großer Anstrengung bewegen kann, auch daß dieselbe, wenn die Glieder frei beweglich bleiben, sich streckt. Sie dauert zuweilen nur einige Stunden, zumal wenn sie früh eintrat; meist aber, nachdem sie einige Stunden nach dem Tode anhub, 36–48 Stunden, bei Kälte od. andern ihr günstigen Umständen zuweilen bis zum 6. od. 7. Tage u. wird in gewöhnlichen Zuständen durch die Fäulniß besiegt, mit der dann die eigentliche Verwesung beginnt. Die Ausstellung der L-n im Sterbehause, eine Zeit lang vor der Beerdigung im Sarge, geschieht zunächst für Freunde u. Bekannte u. ist eine uralte Sitte; vgl. Todtenbestattung; 2) so v.w. Leichenbegängniß; 3) (Buchdr.), größere Auslassungen, welche der Setzer aus Versehen im Satze gemacht hat, s.u. Buchdrucken I.; 4) verkröpelter Nadelkopf.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.