Todtenbestattung

Todtenbestattung

Todtenbestattung, die Behandlung einer Leiche vom Eintritt des Todes bis zum feierlichen Hinbringen zu ihrer Ruhestätte. Weil fast alle Völker an eine Fortdauer nach dem Tode glaubten u. dieselbe meist od. doch mit auf den Körper bezogen, so war auch bei der T. die Sorge für Erhaltung des Körperlichen am Menschen gerichtet. Es kommen aber zwei Hauptarten der T. vor, die Leichen entweder zu begraben od. zu verbrennen; mehr vereinzelt ist die Sitte die Leichname entweder ins Meer u. in Flüsse zu werfen, wie in Jndien, od. im Freien verwesen zu lassen od. den wilden Thieren zum Fraße vorzuwerfen, wie bei den Persern, Buddhisten u. auf den Südseeinseln. Bei den Persern war das Begraben der Todten gesetzlich verboten. Die Leichname wurden vielmehr, unter Begleitung der Verwandten u. Priester, an den Dakhme (einen abgesonderten, ummauerten u. oben mit Bretern bedeckten Ort) so hingelegt, daß die Sonne sie bescheinen, Regen u. Thau sie treffen u. die Vögel dazu kommen konnten. Waren die Knochen entfleischt u. gebleicht, so wurden sie in ein ausgemauertes Familiengrab, die der Männer u. Weiber gesondert, beigesetzt u. drei Tage nach der T. bei Tage u. bei Nacht, auch am 10., 30 u. 31. Tage nach dem Tode Gebete für die Ruhe des Todten gesprochen, indem man glaubte, daß die Seele nur dadurch zur Ruhe käme. Über die T. der alten Ägyptier s.u. Ägypten S. 203. Die Hebräer begruben ihre Todten gewöhnlich. Nachdem alles Wasser, welches in dem Leichenhause war, auf die Gasse geschüttet worden war, wurde der Tode auf den Fußboden gesetzt, ihm die Daumen einwärts gebogen, die Augen zugedrückt u. der Mund zugebunden, alle Körperöffnungen zugestopft, er gewaschen, gesalbt, mit Tüchern umwunden u. der Kopf mit einem Schweißtuch umhüllt. Zu Häupten od. zu Füßen stand eine brennende Wachskerze. Zuletzt wurde der Leichnam auf einer Bahre (Dargasch), begleitet von Freunden u. Verwandten, von Spielleuten u. Klageweibern (Mekonnoth), nach der Familienbegräbnißstätte gebracht u. daselbst ohne Sarg in die Erde gelegt. Darauf versammelten sich die Trauernden zu einem Leichenessen, wozu auswärtige Bekannte das Essen mitbrachten u. bei der Mahlzeit die Leidtragenden zu trösten suchten, indem sie ihnen den Trostbecher reichten. Die jetzigen Juden haben von dem Gebrauch ihrer Vorfahren Mehres beibehalten; wenn Einer gestorben ist, so muß noch vor Sonnenuntergang Anstalt zur Beerdigung gemacht werden; nur Väter u. Mütter können über Nacht todt im Hause behalten werden. Der Verstorbene wird alsbald zur Erde u. auf Stroh gelegt, sein Kopf mit einem schwarzen Tuch verhüllt u. ein brennendes Licht zu seinem Kopf gestellt. Nun kommen die Mitglieder der Heiligen Gesellschaft (Chebrah Kadischah), ziehen den Todten aus, waschen ihn mit warmem Wasser, verstopfen ihm alle Öffnungen des Leibes, putzen ihm die Haare, schneiden ihm die Nägel an Händen u. Füßen ab, bestreichen ihm Kopf u. Gesicht mit einem ausgeschlagenen Ei u. begießen den ganzen Körper mit kaltem Wasser; darauf wird er mit Sterbekleid u. weißer Kappe, Strümpfen u. Gürtel angethan, in einen aus Bretern zusammengezimmerten Kasten gelegt u. auf einer Bahre, bedeckt mit. einem schwarzen Tuche, rasch zum Begräbnißplatz getragen; Verwandte u. Freunde folgen Dem Sarge wird aus dem Hause noch eine Scherbe nachgeworfen. Wo große Judengemeinden sind, ist auf dem Begräbnißplatz ein Haus, worin der Leichnam beschriebener Maßen zum Begräbniß vorbereitet wird. Am Grabe erzählt ein Anwesender gute Werke des Verstorbenen, wobei dessen Gesicht aufgedeckt wird, u. zerreißen die Trauernden die Kleider (was meist in einem, einige Zoll breiten Einriß des obern Knopflochs besteht); dann werden von den Verwandten Scherben auf Mund u. Augen des Todten gelegt, demselben eine hölzerne Gabel in die Hand gegeben, dazu ein Schloß u. ein Säckchen mit Erde, womöglich aus Jerusalem, unter den Kopf gelegt. Zuletzt wirst noch jeder Verwandte drei Schaufeln Erde auf den Sarg; sie reißen beim Fortgehen dreimal Gras aus, welches sie hinter sich werfen, u. setzen sich auf dem Heimweg dreimal nieder.

Bei den alten Griechen war es eine für die Überlebenden heilige Pflicht die Todten zu bestatten, weil man glaubte, daß die Seele des Verstorbenen erst in die Unterwelt kommen könne, wenn der Leib beerdigt od. wenigstens eine Hand voll Erde auf ihn geworfen sei, im Gegentheil wenigstens 100 Jahre lang um den Styx irren müsse. Es galt als ein Glück in heimischer Erde begraben zu werden, weshalb man die Asche der in fernem Land Gestorbenen in einer Urne mit heim nahm u. dort beisetzte. In Athen hatten die Demarchoi zugleich die Aufsicht über Bestattung der Leichname u. in Kreta waren die Katakautai (Verbrenner), bes. dazu eingesetzte obrigkeitliche Personen. Selbst im Kriege schonte man meist der Todten u. die Sieger gönnten gewöhnlich den Besiegten eine Frist zur Bestattung der von ihrer Seite Gefallenen. Als Strafe galt es nach diesen Grundsätzen, wenn Einer nicht beerdigt wurde; es wurde aber die Bestattung versagt[648] den Landesverräthern, Tempelräubern u. Hingerichteten; ein ehrenvolles u. öffentliches Begräbniß war versagt denen, welche als Staatsschuldner gestorben waren, welche ein liederliches Leben geführt hatten, welche vom Blitze erschlagen worden waren etc. Bei der Bestattung selbst wurden dem Todten Augen u. Mund zugedrückt, nachdem in den letztern ein Obolos (Danake) als Fährgeld für Charon über die Flüsse der Unterwelt gelegt worden war, dann von den nächstverwandten Frauen od. auch von besonderen Leichenbestattern (Nekrolhaplai) der Körper gewaschen, gesalbt, in ein weißes Gewand gehüllt, mit Kränzen u. grünen Zweigen, bes. Eppich, geschmückt u. zur Schau ausgestellt. Am zweiten Tage fand die Ausstellung (Prothesis) der Leiche auf der Bahre (Kline) statt; dazu versammelten sich die Verwandten u. Freunde in dem Trauerhause u. deren Frauen saßen weinend um die Leiche; die Wangen sich dabei zu zerkratzen u. andere Zeichen übertriebenen Schmerzes zu geben war durch Solons Gesetze verboten. Vor dem Hause stand ein Gefäß mit Wasser (Ardanion), aus welchem die das Haus Verlassenden sich wuschen. Am folgenden Tage, bei Vornehmen auch nach mehrern Tagen, erfolgte in der Frühe das Leichenbegängniß (Ekkomide, Ekphora). Die Leiche wurde auf einer Bahre (Pheretron) von Anverwandten od. von Sklaven, bei angesehenen Personen auch von Vornehmen, bei armen Leuten von öffentlichen Leichenträgern (Nekrophoroi) getragen; ihr folgten Anverwandte u. Bekannte in schwarzen Kleidern, bei Kriegern die ganze Kameradschaft mit gesenkten Lanzen u. umgekehrten Schildern; außerdem gemiethete Threnodoi, welche die Todtenklage anstimmten od. das Leichenlied sangen; Klageweiber zu dingen, welche den Todten durch verstellten Schmerz beweinten (s. unten), war in Griechenland nicht Sitte. Gewöhnlich, u. in der heroischen Zeit stets, wurden Leichen verbrannt, später auch, u. zwar mit dem Gesicht nach Osten gewendet, in Särgen (Soroi, Pyeloi, Lenoi) beerdigt. Der Scheiterhaufen (Pyra) war um so höher, je vornehmer u. reicher der Verstorbene gewesen war; die Leichen wurden auf den obern Theil gelegt u. mit ihnen Geräthe, Gefäße, sogar Thiere u. bei Kriegern in der Heroenzeit ihre Pferde u. Kriegsgefangenen mit verbrannt; eine militärische Ehrenbezeugung war die Peridrome, das dreimalige Marschiren der Soldaten um das brennende Gerüst. Wenn das Holz niedergebrannt war, so wurden die Asche u. Gebeine von den nächsten Verwandten gesammelt u. in Todtenurnen gelegt. Man vergrub darauf die Urnen in die Erde u. errichtete bei namhaften Personen gemeiniglich über denselben Monumente mit Aufschriften (vgl. Grab). Lobreden auf die Verstorbenen nach der Bestattung wurden in Athen, u. zwar seit Solon, im Kerameikos gehalten. Viel älter war dagegen die Sitte zu Ehren des Todten feierliche Spiele zu veranstalten (s. Kampfspiele). Das Ende der Leichenfeierlichkeit war ein Leichenmahl (Perideipnon), wozu sich die Verwandten im Trauerhause einfanden. Am 3., 9. u. 30. Tage nach dem Begräbniß wurden Todtenopfer von schwarzen Thieren u. Libationen von Wein, Honig, Milch, Wasser etc. gebracht. Diese Todtenfeier wurde dann am Geburts- u. Sterbetage, sowie an dem allgemeinen Erinnerungstag der Todten (Nekysia) wiederholt. Bei der Bestattung eines Ermordeten wurde eine Lanze dem Zuge vorausgetragen u. dieselbe dann neben dem Grabe aufgesteckt, zur Erinnerung an die Verwandten, daß sie die Blutrache zu üben hätten. Wenn der Leichnam eines auf der See Umgekommenen od. in der Schlacht Gefallenen nicht aufgefunden werden konnte, so wurde ihm wenigstens ein Begängniß gefeiert u. ein sogenanntes Leergrabmal (Kenotaphion) aufgestellt.

Die T. (Funus) der Römer sollte Numa angeordnet haben. Bei ihnen war es die erste Pflicht der nächsten Anverwandten dem Verstorbenen die Augen zuzudrücken u. die Todtenklage anzustimmen; dann wurde er den Leichenbestattern (Libitinarii) übergeben, von denen die einen (Pollinctores) den Leichnam wuschen u. salbten, dann mit. der Toga bekleidet, auch wohl mit Blumen bekränzt, in der Vorhalle des Hauses auf einem Leichenbett (Lectus funebris), welches mit Laub u. Blumen bekränzt war, od. sollte der Todte begraben, nicht verbrannt werden, in einem Sarge (Arca, Loculus) ausgestellt; hatten die Verstorbenen bei Lebzeiten eine Ehrenkrone erhalten, so wurde ihnen dieselbe aufgesetzt. Auch bei den Römern bekam, wie bei den Griechen (s. oben), der Todte eine Münze (Triens, Obolus) in den Mund. Neben der Leiche stand eine Rauchpfanne (Acerra, Turibulum), vor dem Hause eine Cypresse. Früher wurden die Todten in Rom begraben, das Verbrennen wurde erst gegen das Ende der Republik gewöhnlich u. dauerte bis in das 4. Jahrh. n. Chr.; aber Kinder, wenn sie starben, ehe sie Zähne bekamen (s. Suggrundarium), u. die vom Blitz Erschlagenen wurden immer begraben. Das Leichenbegängniß (Exsequiae, Funus) war entweder öffentlich od. privat. Die öffentlichen (Funera indictiva), wozu der Herold das Volk einlud, waren entweder die, wozu der Staat die Kosten hergab (F. publica), od. wozu mehre Personen das Geld hergaben (F. collativa), bei ihnen wurden die Leichen 7–8 Tage aufbewahrt; bei Privatbegräbnissen dauerte es nicht so lange. Früher geschah das Begängniß bei Nachtzeit mit Fackeln, später in den ersten Vormittagsstunden, bei Privatleichenbegängnissen zur Nachtzeit. Bevor der Leichenzug fortging, besprengte ein Priester die Leiche dreimal mit einem Lorbeer- od. Olivenzweig zur Reinigung, dann wurde das Zeichen zum Zug durch das Wort ilicet (es kann fortgehen) gegeben. Alle, welche bei dem Zuge (Pompa) waren, gingen in einer, von dem Designator angegebenen Ordnung; zuerst kamen die Musikanten (Tibicines), dann die Klagweiber (Praeficae), welche Trauergesänge (Naenia) anstimmten; ihnen folgten die Mimen, welche Scenen aus dem Leben des Verstorbenen aufführten u. von denen einer (Archimimus) des Verstorbenen Reden u. Geberden nachahmte; unmittelbar vor der Bahre wurden die Bilder des Verstorbenen u. seiner Vorfahren (Imagines) hergetragen, auch Kronen u. Beutestücke, welche der Verstorbene im Kriege errungen u. verdient hatte, bei berühmten Feldherren die Abbildungen von Städten, welche sie erobert hatten; die Leiche selbst lag auf einem Bett (Lectus, Lectica) mit Decken bedeckt u. wurde auf einer Bahre (Feretrum) von Verwandten od. Freigelassenen, bei Staatsmännern u. Vornehmen von Senatoren u. Rittern, bei Armen, deren Leichen in einen Sarg (Sandapila) verschlossen waren, von öffentlichen Leichenträgern (Vespillones, Sandapilones) getragen. Hinter dem Leichnam gingen die Verwandten, Freunde u. Freigelassenen des Verstorbenen,[649] die Söhne mit verhülltem Kopf, die Töchter mit entblößtem Haupt u. fliegenden Haaren. Die Leichen von ausgezeichneten u. verdienten Bürgern wurden über das Forum getragen u. ihnen dort von der Rednerbühne herab von dem Sohne od. einem Verwandten od. Freunde, zuweilen auch, auf Verordnung des Senats, von einer Magistratsperson eine Lobrede (Laudatio funebris) gehalten. Von da ging der Zug nach dem Brandplatze (Ustrina, Ustrinum), welcher nach den Gesetzen der Zwölf Tafeln außerhalb der Stadt war (s. Grab). Der Leichnam wurde mit dem Bett auf den Scheiterhaufen (Rogus) gesetzt, welchen die Verwandten mit abgewendeten Augen anzündeten; in das Feuer warfen sie unter Klagerufen Kränze, Specereien, Gefäße mit Öl u. Schüsseln mit Speisen, Kleider, bei Soldaten deren Waffen Bei ausgezeichneten Männern wurden bis vierstöckige Scheiterhaufen errichtet; in dem ersten Stock befanden sich brennbare Materialien, im zweiten Blumen u. Wohlgerüche, im dritten Weihrauch u.a. Specereien, auf dem vierten lag der Leichnam auf Teppichen. Bei der Bestattung im Felde Gefallener fand die Decursio funebris, das dreimalige Ziehen der militärischen Begleitung um den brennenden Scheiterhaufen, von der linken nach der rechten Seite. Nachdem der Scheiterhaufen gelöscht war, sammelten die Anverwandten die Gebeine (Ossilegium), besprengten sie mit kostbarem Wein u. Milch u. legten sie, wenn sie getrocknet waren, in Urnen, welche unter allerhand Ceremonien in das Grabmal (Sepulcrum, s.u. Grab) gebracht u. mit Salbfläschchen u. Räucherwerk umstellt wurden. Wenn die Leichen begraben wurden, so legte man sie in steinerne od. hölzerne Särge u. stellte diese in die Grabmäler. Bei der Rückkehr in ihr Haus reinigten sich die Leidtragenden mit Wasser u. gingen über Feuer (Suffitio). Am neunten Tage nach der Bestattung wurde ein Opfer (Novendiale) verrichtet u. dem Todten ein Leichenmal (Coena feralis) auf das Grab gesetzt. Zugleich wurde entweder am Grabe od. im Leichenhause ein Leichenmahl (Silicernium) gehalten: bei dem Leichenschmauß reicher Männer wurden auch unter das Volk Speisen ausgetheilt (Visceratio). Während desselben führten zuweilen Gladiatoren Spiele (Ludi funebres) auf. Auch später brachte man dem Verstorbenen noch öfter Todtengaben, entweder an dem allgemeinen Todtenfeste (Feralia) od. bei Familienfesten (Parentalia), welche in flüssigen Dingen, Opferthieren u. Blumenkränzen bestanden. Die größte Leichenfeierlichkeit war die Consecratio der Kaiser, s. Apotheose. Von dem Begräbniß ausgeschlossen waren alle die, welche bei den Griechen (s. oben) als dieser Ehre nicht Theilhaftige genannt worden sind. Vgl. J. Kirchmann, De funeribus Romanorum, Leyd. 1672. Über die T. der alten Deutschen s.u. Deutschland (Ant.) S. 6, u. über die der alten Skandinavier s.u. Skandinavien S. 159.

In die Christliche Kirche gingen viele Gebräuche der T. aus dem Juden- u. Heidenthum über; doch ist das Verbrennen der Leichen hier nie Sitte gewesen. Erst in neuester Zeit bildete sich in London eine Association for burning the dead, welche den Leichenbrand u. die Beisetzung der übrigbleibenden Gebeine in Urnen wieder einführen wollte. Auch in Deutschland wurde 1854 der Vorschlag der Leichenverbrennung aus sanitätspolizeilicher Rücksicht gemacht, u. zwar sollte damit an Militärpersonen angefangen, u. um die Kosten für den Scheiterhaufen zu ersparen, die Verbrennung in einem Thurm durch eine Buchhossnersche Gasflamme auf einer Metallplatte bewirkt werden. Bei den ersten Christen wurden dem Todten Augen u. Mund zugedrückt, der ganze Körper gewaschen u. mit dem Leichenkleid bedeckt, zuweilen auch balsamirt, in einen Sarg gelegt u. in ein inneres Gemach, wohl auch bis zur Bestattung in eine Kirche gebracht u., wenn sie Vornehme waren, des Nachts unter Kerzenschein bewacht. Zum Begräbnißplatz, welcher eigentlich auf freiem Felde, dann in der Nähe der Kirchen (wo zuerst Constantin, dann andere Kaiser, seit dem 6. Jahrh. auch andere Gemeindeglieder begraben wurden) war u. wozu erst später die Kirchen selbst genommen wurden, wurde der Leichnam von Verwandten u. Freunden getragen, doch gab es seit dem 4. Jahrh. auch bes. dazu angestellte Personen. Die Austragung geschah nur zur Zeit der Christenverfolgungen bei Nacht u. im Stillen; sonst bei Tag unter Gesang; voran gingen dem Zug die Geistlichen, welche bei seltenen Leichenbegängnissen Fackeln trugen, dann kam das Sängerchor, hinter ihm die Leiche u. dieser folgten die Leidtragenden. In der Kirche, wohin die Leiche getragen u. vor dem Altar niedergesetzt wurde, wurde ein Gottesdienst gehalten, u. wenn die Beerdigung des Morgens war, das Abendmahl unter Gebeten für den Verstorbenen dabei ausgetheilt (Todtenopfer); war es Nachmittags, so wurden blos Gebete gesprochen u. bisweilen Leichenreden gehalten. Zuletzt küßten noch der Bischof u. die Anwesenden den Todten (was aber später von mehren Concilien untersagt wurde), worauf der Sarg zugedeckt, zu dem Begräbnißplatz getragen u. von dem Todtengräber eingesenkt wurde. Bei den T-en wurden gemeiniglich Almosen ausgetheilt u. dasselbe geschah auch bei der jährlichen Todtenfeier zu Ehren des Verstorbenen. Von einem ehrlichen Begräbniß waren ausgeschlossen: Selbstmörder, wegen eines Verbrechens Hingerichtete, im Zweikampf Gefallene, die sich vorsätzlich nicht hatten taufen lassen, mit dem Bann Behaftete. Mit der Zeit nahm jede christliche Partei ihre besonderen Sitten bei der T. an. Alle stimmen aber darin überein, daß der Todte abgewaschen, mit dem Leichentuche bedeckt wird u. etwa drei Tage lang liegen bleibt, damit nicht etwa ein Scheintodter lebendig begraben werde. Dann findet meist eine Todtenausstellung am Tage od. Abend vor dem Begräbniß Statt, wo der Todte angekleidet auf dem Paradebette liegt, Gueridons um den Sarg herumstehen u. derselbe auch wohl mit blühenden Gewächsen, Cypressen u. dgl. umstellt, mit Kränzen u. Palmenzweigen belegt ist. Bei dem Sarge von Personen, welche Ehrenorden gehabt haben, stehen dieselben gewöhnlich auf einem Kissen zu Füßen, ebenso die Insignien des Amts, wie bei dem Militär Hut (Helm, Czacko), Degen, Schärpe. Man unterscheidet ein ehrliches u. unehrliches Begräbniß. Das ehrliche od. kirchliche Begräbniß ist entweder ein öffentliches solennes od. feierliches Leichenbegängniß, mit Priester- u. Schulbegleitung, Läuten der Glocken, Gesang, auch Musik; od. ein stilles Begräbniß, unter stiller Begleitung der Geistlichkeit u. des Chors, ohne Glockengeläut, Gesang, Leichenrede, höchstens der Celebrirung der Grabliturgie, od. auch ohne alle kirchliche Begleitung. Still begraben werden stets Solche, welche sich in Melancholie od.[650] Wahnsinn das Leben genommen haben, Religionsverwandte anderer Confessionen, als der an dem betreffenden Orte herrschenden, Verunglückte u. die, welche diesen Wunsch selbst, od. wo ihn die Verwandten ausgesprochen haben. Bei dem unehrlichen Begräbniß wird der Todte in der Stille hinausgetragen u. auf einem abgesonderten Ort (Loco separato), entweder außerhalb des Gottesackers od. auf demselben an einer besondern Stelle still begraben; es geschieht dies jetzt nur mit Selbstmördern, sonst auch, u. in manchen katholischen Ländern jetzt noch, mit notorischen Sacramentsverächtern, Duellanten etc. (s. unten). Von dem Esels- od. Hundebegräbniß (Sepultura asinia s. canina, genannt nach Jeremias 22, 19), s.u. Strafe S. 889. In der Griechischen Kirche wird bei einem Todesfall der Priester geholt, welcher den Todten mit dem Rauchfaß räuchert, unterdessen u. darauf wird gebetet u. gesungen, nachher der Tode gewaschen (Priester mit Öl begossen) u. angezogen; Mönche bekommen ein neues Kleid u. werden mit Maien so bedeckt, daß man nichts von ihrem Leib sehen kann; Priestern wird ein Kelchtuch über das Gesicht u. ein Evangelienbuch auf die Brust gelegt. Bei Vornehmen, bes. in der Russischen Kirche, werden die Gebete u. Verlesungen der Psalmen Tag u. Nacht bis zum Begräbnißtag fortgesetzt. Am Tage der Bestattung versammeln sich Verwandte, Freunde u. Nachbarn in dem Leichenhaus, treten zu dem Todten u. küssen ihn od. wenigstens den Sarg; die Leiche wird zuletzt in einem Sarg, welcher bei den Griechen offen ist, auf einer Bahre zum Begräbnißplatz getragen, vorher aber erst in die Vorhalle der Kirche, wobei die Priester mit brennenden Kerzen u. ein Diakonus mit dem Rauchfaß vorangehen. Nachdem dort der Dienst, wobei gesungen, gebetet, vorgelesen u. zuletzt dem Todten die Absolution ertheilt wird, beendigt ist, trägt man den Sarg zum Grabe, u. wenn derselbe eingesenkt ist, so wirst der Priester eine Schaufel Erde, ein wenig Öl u. die Asche aus dem Rauchfaß darauf. In mehren Gegenden Griechenlands wird am Abende der Bestattung die Makaria gehalten, d.h. die Verwandten u. Freunde der Trauerfamilie bringen Speisen in das Trauerhaus u. halten ein gemeinschaftliches Mahl, wobei die Trauernden durch die Erzählungen frommer Geschichten getröstet werden. Nach acht Tagen besucht man die Anverwandten u. führt sie zur Kirche, wo für die Verstorbenen gebetet wird. Außerdem wird das Andenken der Verstorbenen noch dreimal des Jahres begangen, nämlich am Freitag vor den Adventfasten, am Charfreitag u. am Freitag vor Pfingsten. Die Russen haben noch Todtendienste am 3., 9. u. 40. Tage u. jährlich am Sterbe- u. Geburtstage des Verstorbenen. In manchen Gegenden Rußlands pflegt man bei diesen Erinnerungsfesten Opferspeisen, meist aus Weizen in Honiggekocht (Katja), auf die Gräber zu stellen, was den Geistlichen zu Gute kommt. Das Mitgeben eines Gebets (Himmelspaß, Todtenpaß), welches ein Sündenbekenntniß mit untergeschriebenem Namen des Gestorbenen enthält, u. das Anbinden des auf Pergament geschriebenen Trishagion (s.d.) an die Stirn ist nur provinzielle Sitte. In der Römisch-Katholischen Kirche werden dem Leichnam die Augen zugedrückt, derselbe wird dann abgewaschen u. in den Sarg gelegt, eine brennende Kerze neben ihn gestellt u. ein kleines Kreuz zwischen die auf der Brust gefalteten Hände gesteckt, od. doch diese in Form eines Kreuzes zusammengelegt. Bischöfe u. Priester werden mit der ganzen, ihrem Range entsprechenden Kleidung, mit Alba u. Casula in den Sarg gelegt. Am Tage der Beerdigung erscheint unter dem Geläut der Glocken der Priester mit Rochet u. schwarzer Stola, hier u. da auch blos in Talar u. Mantel, unter Voraustragung des Kreuzes mit dem Sängerchor, zuweilen auch von mehren assistirenden Geistlichen begleitet, in der Wohnung des Verblichenen, wo der mit einem schwarzen Tuch bedeckte, mit einem Kreuz, bei einem Geistlichen mit Kelch, Stola u.a. Symbolen seines Amts geschmückte Sarg, in welchem der Leichnam ruht, auf einer schwarzen Bahre aufgestellt ist. Nachdem der Pfarrer den Sarg mit Weihwasser besprengt u. ein Gebet gesprochen hat, geht der Zug unter Glockengeläute u. Gesang des Sängerchors u. bei brennenden Kerzen zur Kirche, in deren Mitte der Leichnam, u. zwar der eines Geistlichen mit dem Kopfe, der eines Laien mit den Füßen gegen den Hochaltar gerichtet, aufgestellt wird. Hier wird, wenn das Leichenbegängniß Vormittags ist, die Messe für die Verstorbenen (Requiem, s.d.) gelesen, dann die Leiche nach abermaliger Beräucherung u. Besprengung mit Weihwasser unter Gebeten u. Gesängen zu Grabe getragen. Dieses wird eingesegnet, der Leichnam eingesenkt u. unter Gebeten nochmals gesegnet; darauf schüttet der Pfarrer dreimal mit der Schaufel etwas Erde auf den Sarg u. berührt denselben an drei Stellen mit dem Kreuze. Die dann folgenden Gebete werden gewöhnlich mit einem od. mehren Vaterunser geschlossen. In einigen Gegenden ist es Sitte am Grabe eine Leichenrede zu halten. Wo das Tragen der Leichen in die Kirchen aus irgend einem Grunde nicht stattfinden kann, werden sie blos bis zum Eingang der Kirche, od. dann gleich zum Grabe getragen u. die Seelenmessen (Exequien) nach geendigter Beerdigung, od. wenn diese an einem Nachmittage Statt findet, am andern Morgen gehalten. Bei Begräbnissen von Kindern wird die weiße Farbe in den kirchlichen Kleidungsstücken gewählt, der Sarg mit Kronen u. Blumenkränzen geschmückt. Ausgeschlossen von dem kirchlichen Begräbnisse (mit Begleitung eines Geistlichen u. Gesang u. Gebet) sind bei den Katholiken Selbstmörder, im Zweikampf Getödtete, Juden, Akatholiken u. Schismatiker, öffentliche, ohne Buße verstorbene Sünder, Excommunicirte u. solche, von denen es offenkundig ist, daß sie nicht wenigstens einmal im Jahre zur Osterzeit das Abendmahl empfangen haben, wenn sie ohne Zeichen der Reue gestorben sind. Ungetaufte Kinder werden ohne kirchliche Einsegnung bestattet. In Italien, in Spanien u. Portugal u. dessen Colonien werden die Leichen in offenem Sarg zu Grabe getragen etc. Die frühere Sitte die Todten in den Kirchen in den sogenannten Todtenkellern, od. um die Kirche auf den Kirchhöfen zu begraben ist jetzt abgekommen u. letzteres geschieht nur noch in Dörfern. Die Protestantische Kirche hat keine bestimmten Gebräuche bei der T., namentlich bei der Beerdigung, weil nichts darüber in der Heiligen Schrift verordnet ist, es bleibt der Kirche u. dem Staat überlassen die Anordnung dabei zu bestimmen, daher in den verschiedenen protestantischen Ländern die T. verschieden ist. Bei öffentlichen Begräbnissen unterscheidet man nach dem kirchlichen Leichenconduct Particularleichen, Leichen mit der halben u. mit der ganzen Schule, od. nach[651] verschiedenen Klassen; rücksichtlich der Wirksamkeit des Geistlichen dabei: Collecten- od. Segensleichen, wo am Grabe nur die Collecte (s.d. 3) gesungen od. gelesen u. der Segen gesprochen wird; Rede- od. Sermonleichen, wo am Hause des Verstorbenen od. am Grabe eine Rede gehalten wird; Begräbnisse mit Abdankung (Parentation) im Hause des Verstorbenen u. Leichenpredigt in der Kirche Bei öffentlichen Leichen geht unter Vortragung des Crucifixes die Schuljugend, geführt von dem Lehrer, nebst dem Geistlichen vor dem Sarge, welcher entweder (Leichenwagen) gefahren wird; hinter der Leiche folgen zunächst die Leidtragenden, Verwandte, Nach barn, Freunde, Innungen etc. zu Fuß, bisweilen auch ehrenhalber leere Wagen. Die Zeit des Begräbnisses ist sehr verschieden: am frühen Morgen, Mi ttags, Nachmittags od. Abends bei Fackel- od. Laternenschein. Das Begraben in Kirchen (Kirchenbegräbniß) ist jetzt ganz abgeschafft; sonst fanden in denselben fürstliche Personen, auch den Fürsten nahe Siehende, die Kirchenpatrone, hohe Geistliche, vaterlandische Gelehrte od. wer sonst diese Auszeichnung bezahlen konnte, einen Platz. Wenn der zu Bestattende Militär war, so wird er, wenn er Offizier od. Unteroffizier ist, meist mit seiner Uniform bekleidet u. von seinen Kameraden zum Grabe geleitet. War der Todte Unteroffizier, so begleiten ner Compagnie; die Leiche eines subalternen Offiziers die Unteroffiziere u. Offiziere seines Regiments. Die Tambours seiner Compagnie gehen dem Zuge voraus u. schlagen mit gedämpften Trommeln Wirbel u. wechseln mit der Musik ab, welche einen Trauermarsch od. ein geist liches Lied spielt; die Leichenbegleitung folgt, der Feldprediger geht vor dem Sarge. Auf dem Sarge, welcher von Unteroffizieren getragen wird, liegt der Hut (Helm, Czacko), Schärpe, Ringkragen u. der Degen des Verstorbenen, unmittelbar hinter dem Sarge werden von einem andern Offizier die Orden des Verstorbenen getragen. War der Verstorbene General, Stabsoffizier, Adjutant od. Cavallerist, so wird das Leibpferd desselben nachgeführt. Hat der Verstorbene Feldzüge mitgemacht, so wird über das Grab Abtheilung Soldaten. Die deutschen Armeen feuern, seitwärts des Grabes aufgestellt u. hoch anschlagend, in die Luft; die französische Armee, die erste Salve vor dem Hause des Todten, die zweite über das Grab, die dritte einzeln um das Grab herumgehend in dasselbe. Die förmliche Einladung zur Theilnahme an dein Begräbnisse u. dem darauf folgenden Leichenessen durch einen besonderen Leichenbitter kommt in neuerer Zeit immer mehr ab; es wird gewöhnlich der Todesfall Verwandten u. Bekannten angezeigt u. wer dem Leichenzuge folgen will, kommt freiwillig; Leichenessen sind nur noch auf dem Lande gewöhnlich. Oft wünschen Sterbende an einem andern Ort, als wo ihr Tod erfolgt (z.B. in eine Familiengruft), beerdigt zu werden, od. die Verwandten wünschen, daß der Leichnam unter den ihm nahe Gestandenen ruhe. Dann müssen sowohl an dem Orte, wo der Tod erfolgt, als auch an dem, wo er beerdigt wird, die Gebühren für das Begräbniß bezahlt werden. Ehemals gebührten bei der Durchfuhr einer Leiche durch fremde Parochien auch der Geistlichkeit diese Gebühren, wenn sie dieselbe mit der Schule empfing u. begleitete. In neuerer Zeit stellt aber das Consistorium jeder Provinz, durch welche die Leiche kommt, einen Leichen- od. Todtenpaß aus, welchem gemäß dieselbe frei passiren darf.

Bei den Muhammedanern wird der Todte erst gewaschen, dann in ein Tuch (bei Kriegern roth, bei Bürgern schwarz, bei Emirn grün) gewickelt, in einen Sarg gelegt u. der Sarg mit einem Tuche bedeckt, Gebete über ihn gesprochen u. dann zur Schau ausgestellt, ein Turban steht am Haupte des Todten. Während der Todtengräber das Grab bereitet, kommen die Weiber des Hauses dahin u. weinen. Bei dem Leichenbegängniß geht ein Imam voran, dann folgt der Sarg von vier Personen getragen, hinter demselben Klageweiber, Sklaven, Pferde des Herrn u. Arme. Wenn die Leiche auf dem Begräbnißplatz angekommen ist, so wird der Sarg vor dem Grabe niedergesetzt u. der Imam stimmt Gebete an. Nun wird der Leichnam aus dem Sarg genommen, in die Grube gelegt, mit Bretern in Form einer Kiste bedeckt u. dann Erde darauf geworfen. Zuletzt werfen die Leidtragenden noch jeder drei Hände voll Erde auf die Leiche u. gehen dann nach Hause. Weiber besuchen die Gräber ihrer Männer oft, setzen auch Speisen auf dieselben, um die Vorübergehenden anzulocken, daß sie herzukommen u. für den Verstorbenen beten sollen. Die Türken folgen bei einer Leiche mit Cypressenzweigen, einer trägt die lange Pfeife. Wenn das Grab ausgefüllt ist, stecken sie die Cypressenzweige rund um das Grab in die Erde. Die Perser wenden große Sorgfalt auf die Gräber, überwölben sie oft, zieren sie mit allem Schmuck der Architektur u. Bildhauerkunst u. umpflanzen sie mit Fruchtbäumen u. edlem Gesträuche. Sie waschen auch ihre Todten in besonderen Seen od. Teichen, welche oft bei den Begräbnißplätzen sind. Die Hindu wenden nur geringe Sorgfalt auf die Bestattung ihrer Leichen; jede Secte hat ihre eigenen Gebräuche dabei. Manche entstanden wohl, um den Unterschied der Casten auch im Tode noch bemerklich zu machen, wie z.B. die Verordnung, daß der Leichnam eines Braminen aus dem westlichen Stadtthore, der eines Kschetri aus dem nördlichen, der eines Vaisyas aus dem östlichen u. der eines Sudra aus dem südlichen gebracht werden solle. Die Wischnuiten verbrennen die Todten, u. weil sie in Indien am meisten ausgebreitet waren u. sind, so ist das Verbrennen jetzt noch am üblichsten. Der Sterbende wird mit dem heiligen Wasser des Ganges besprengt, die Leiche in Leinwand od. Seide gewickelt u. unter Absingen von Hymnen u. Gebeten auf die Brandstätte getragen. Die T. geschieht des Abends u. die Begräbnißplätze sind außerhalb der Städte, umzäunt u. höchstens mit Kränzen geschmückt. Der Leichnam wird nicht zur Hausthür hinausgetragen, sondern durch ein Loch in der Mauer fortgeschafft, welches man nachher sogleich wieder verschließt. Der Vorsteher der Leichenceremonien ist ein Bramine, welcher dafür, Geschenke bekommt. Vier Parias tragen die reinlich ange; ogene Leiche unter dem dumpfen Schalle von einer Art Trompeten u. kleiner Trommeln aus der Stadt u. die Verwandten folgen unter Klagen u. Lobliedern auf den Verstorbenen. Auf der Grabstätte wird erst geopfert, der Scheiterhaufen gereinigt, der Körper von den Verwandten oben aufgelegt u. der Vornehmste derselben zündet ihn mit abgewandtem Gesicht an u. eilt dann sogleich fort,[652] um sich mit Wasser zu reinigen. Ist alles verbrannt, so gießt man Milch darüber u. sucht die noch unverbrannten Gebeine auf, um sie in einem Gefäß zu verwahren, bis man Gelegenheit hat sie in einen heiligen Fluß zu werfen. Das Haus des Verstorbenen bleibt zehn Tage lang unrein, worauf das Oberhaupt der Familie durch Besprengen mit heiligem Wasser es reinigt. Gemeinen Leuten pflegten vor dem Verbrennen Genick u. Beine zerbrochen u. der Leichnam zusammengebeugt zu werden, damit man wenig Zeug zu seiner Einhüllung braucht. Über das Mitverbrennen der Wittwen mit dem Leichnam des Gatten s. Sutti. Die Schiwaiten begraben gewöhnlich ihre Todten, od. lassen sie, den Raubthieren zur Beute, od. werfen sie in den Ganges od. einen andern Fluß. Viele Buddhisten, wie die Dschainas, verbrennen ihre Todten u. streuen dann erst die Asche in das Wasser, od. begraben sie mit Ausnahme einiger Gebeine, welche in Monumenten aufbewahrt werden, od. sie setzen die Leichen aus, wie z.B. bei den Kalmücken, in Tibet u. selbst auf der Insel Bali. Über die T. bei den Birmanen s.u. Birma S. 811, über die in Tibet s. Tibet S. 582. Bei den Chinesen werden die Särge von dem feinsten Holze noch bei Lebzeiten eines jeden gemacht u. sein lackirt, in denselben, ehe der Todte hineingelegt wird, ein wenig Kalk geworfen u. ein Kissen mit Baumwolle hineingelegt. Eine Menge Priester begleiten den Todten zu Grabe, spielen Instrumente, singen das Lob des Todten etc. Ihnen folgen die männlichen Verwandten zu Fuße, die weiblichen in Sänften. Der Sarg selbst wird unter einem Baldachin getragen. Ein zahlreiches Gefolge trägt Tische mit Speisen, welche auf die Gräber als Opfer gesetzt werden, Räucherungen, welche angezündet werden etc. Eine Tafel mit dem Namen des Todten u. seiner Vorfahren wird dem Sarge vorgetragen. Auf dem Begräbnißplatze angelangt, bringen sie den Sarg in das Grab. Dann werden die bereiteten Speisen als Opfer auf das Grab gesetzt u. jährlich nicht nur bei den Gräbern, sondern auch in einem eignen Saal im Hause das Gedächtniß der Verstorbenen gefeiert. Bei den Japanesen, u. zwar bei denen, welche zur Sintoreligion gehören, werden die Todten verbrannt od. begraben. Den Leichenzug bildet eine Schaar singender Priester u. eine Menge Volks. An Ort u. Stelle schwingt einer der Priester dreimal eine brennende Fackel über die Leiche u. wirst sie von sich; ein Anverwandter nimmt sie auf u. steckt damit den Scheiterhaufen in Brand. Die Asche wird in einem kostbaren Gefäße erst im Hause aufbewahrt, dann aber begraben. Die Todten, welche man begräbt, werden in sitzender Stellung in einen hölzernen Sarg gesetzt u. so in die Gruft versenkt. Auf das Grab wirst man wohlriechende Gewürze u. bepflanzt dasselbe mit Blumen. Die Hinterbliebenen besuchen die Todten erst täglich, dann wöchentlich, zuletzt jährlich. Alle Jahre aber feiert man zu Ehren der Verstorbenen das Laternen- od. Lampenfest (Bongo, s.u. Sintoreligion S. 135).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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