- Toga
Toga (röm. Ant.), Nationalkleid der Römer in der Stadt; bestand aus einem großen Stück, bis 6 Ellen breiten Tuches, welches so umgethan wurde, daß man es von oben nach unten über die linke Schulter nach vorn nahm, dann über den Rücken nach vorn zog u. in der Mitte ihrer Weite faltig mit der linken Hand zusammenfaßte, daß der obere Theil als Bausch (Sinus) herabfiel, der untere aber den Unterleib u. die Schenkel deckte; das Übrige wurde über die linke Schulter von unten nach oben geworfen, wodurch diese Schulter doppelt gedeckt wurde. An den Zipfeln waren zuweilen Quasten zur Zierde. Wenn man die T. dazu noch aufschürzte, so entstand der Cinctus gabinus, die Art, wie man die T. ursprünglich in Gabii trug. So war derjenige angethan, welcher den Grund zu einer Stadt legte, der Priester bei Processionen, der Consul, wenn er den Janustempel öffnete etc. Als man später die Tunica als Unterkleid brauchte, wurde die T. als Oberkleid getragen, sowohl von Männern, als[659] von Frauen, aber nur in Friedenszeiten. Die T. war von Wolle u. weiß (T. pura), bei gemeinen Leuten dunkel; in der Trauer schwarz (T. pulla) die T. mit einem Purpursaum geschmückt (T. praetexta) trugen alle Magistratspersonen, höhere Priester, einzelne Personen an gewissen Ehrentagen u. Kinder bis zur Mannbarkeit. Staatskleider waren die gestickten Togen (T-ae pictae), insbesondere T-ae palmatae, in welche Palmenblätter gestickt waren, diese trugen die Triumphatoren, Consuln, später die Kaiser u. die Ritter bei feierlichen Aufzügen. Da die T. das Nationalkleid der Römer war, so hatten auch nur Römer das Recht dieselbe zu tragen (Jus togae); Fremden u. Bürgern ganzer Staaten wurde das Recht die T. zu tragen durch Senatsbeschluß ertheilt, wie dem Römischen Gallien (daher Gallia togata); dagegen verloren das Recht die T. zu tragen diejenigen, welche aufhörten Bürger zu sein, wie die Exilirten. Die weiße, einfache Bürgertoga bekamen Jünglinge, wenn sie das Knabenalter zurückgelegt hatten (T. virilis, T. recta, T. libĕra), mit gewissen Feierlichkeiten, s.u. Rom S. 273. Besondere Arten der T. sind noch: T. sordĭda, theils eine schmutzig gewordene T., theils eine solche, welche Beklagte trugen, im Gegensatz von T. candĭda, einer weiß gewaschenen od. mit Kreide aufgefärbten T., in welcher die ausgingen, welche sich um ein Amt bewarben. Im 3. u. 4. Jahrh. hörte der Gebrauch der T. bei den Römern ganz auf, nachdem schon lange vorher die Frauen, nach Annahme der Stola, die T. nur den öffentlichen Buhldirnen als auszeichnendes Gewand gelassen hatten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.