- Wallis [1]
Wallis (fr. Valais), der 20. Canton der Schweiz, zwischen dem Genfer See, den Cantonen Waadt, Bern, Uri u. Tessin, Piemont u. Savoyen, von 78,38 QM. Flächeninhalt. Derselbe umfaßt das von ungeheueren Gebirgsmassen umwallte obere Rhônethal u. dessen Seitenthäler, bis sich dasselbe zwischen der Dent de Morcles u. der Dent du Midi gegen den Genfer See hin öffnet, u. ist der am riesenhaftesten aufgebaute, erhabenste u. wildeste Theil der Schweizer Alpengegenden, indem neun Zehntheile des Landes mit Gletschern, kahlen Felsenmassen, Abgründen u. wilden Thälern bedeckt sind. Die das Rhônethal umfassende nördliche Gebirgsmauer wird von den Berneralpen, die südliche von den Penninischen u. Lepontischen Alpen gebildet, welche sich mit jenen in den Gebirgsknoten des St. Gotthard vereinigen. In der Dent de Morcles westlich von St. Maurice steigen die Berneralpen empor u. ziehen sich über die theils ganz, theils nur zum Theil zu W. gehörenden Gebirgsstöcke der Großen Moeveren (10,284 Schweizer Fuß), der Diablerets (10,863 F.), des Oldenhorns (10,543 F.), Geltenhorns (11,009 F.), Arbelhorns, Weißhorns, Turbelnstocks (10,108 F.), Lämmerabergs bei der Gemmi (10,512 F.), Rinderhorns, Balmhorns (12,523 F.), Altels, der Blümlisalp, des Tschingelhorns (über 12,000 F.), Nesthorns (13,340 F.), der Aletschhörner (14,136 F.), Viescherhörner, Jungfrau (14,063 F.), des Mönchs (13,890 F.), Eigers (13,419 F.), Finsteraarhorns (14,430 F.) u. Galenstocks (12,172 F.) mit dem Rhônegletscher zu der Spalte des Furkapasses u. dem Gotthardsgebirge mit dem Mutthorn (10,472 F.) u. gehen von da über zu den den Canton im Süden begrenzenden Ketten der Lepontischen u. Penninischen Alpen mit dem Leckihorn (10,304 F.), Rothhorn (11,119 F,), Cherbadung (10,891 F.). Helfen (10,739 F.), Vortelhorn (10,783 F.), Mte. Leone od. Breithorn (12,038 F.), Hübschhorn (10,807 F.), Laquin (13,613 F.), Fletschhorn (13,557 F.), Stellihorn, M. Moro, Col di Jazi. Strahlhörner(14,216 F),Rimsischhorn (14,181 F.), Feehörner (13,648 F.), Mischabelhörner (Dom, 15,386 F.), M. Rosa (15,642 F.), Lyskamm (15,353 F.), Breithorn (14,208 F.), Matterhorn od. M. Cervin (15,187 F.), Dent de Rong (14,102 F.), Theodulhorn (11,694 F.), Kleinen Matterhorn (13,136 F.), Dent Blanche (14,738 F.). Moming (13,890 F.), Zinal od. Trifthorn (14,313 F.), Weißhorn (15,230 F.), M. Collon, Aiguilles noires (12,344 F.), Mandelans (10,105 F,), Montpleureur (12,509 F.), Montfort (11,231 F.), Combin (14,565 F.), M. Menue[822] (10,250 F.), M. Velan (12,799 F.). Großer St. Bernhard. Aiguille du Tour (11,931 F.), Aiguille de Moine (12,950 F.), Aiguille verte (13,888 F.), Col de Balme, Tsallens (11,026 F.), Dent du Midi (10,760 F), Le Gramont (8200 F.), wo sich die Gebirge zum Genfer See herabsenken. Diese Gebirge sind mit ungeheueren Eismeeren bedeckt; die Gletscher, deren man 130 in W. zählt, nehmen den fünften Theil des Flächeninhalts ein; die ausgedehntesten unter ihnen sind der Aletschgletscher, zugleich das größte Eisfeld der Schweiz, welcher sich vom Mönch u. der Jungfrau heraberstreckt, der Gornergletscher vom M. Rosa herab, der Rhônegletscher vom Galenstock herab. Die bedeutendsten u. besuchtesten Pässe, welche aus dem W. über die Gebirge führen, sind auf der Ost- u. Südseite der Paß über die Furka ins Ursernthal zur Gotthardstraße, der über die Nufenen ins Bedrettothal, aus dem Eginenthal über den Griespaß in das Formazzathal, die Simplonstraße (s. d.) von Brieg nach Domo d'Ossola, aus dem Saasthal über den M. Moro in das Anzascathal, aus dem Matterthal über das Matterjoch in das Tournanchethal, aus dem Entremontthal über den Großen St. Bernhard in das Augstthal, von Trient über den Col de Balme in das Chamounythal; auf der Nordseite vom Rhônegletscher über die Grimsel nach dem Haslithale, von Obergesteln nach dem Grimselspitale u. dem Haslithale, aus dem Lötschenthal über den Lötschberg ins Gasternthal, von Leukerbad über die Gemmi nach Kandersteg;, von Ayent über den Rawil nach dem Issigenthale, von Sitten über den Sanetsch nach Gsteig, der Chevillepaß von Avent an den Diablerets vorüber nach Gryon Thäler u. Flüsse: die Rhône (Rodden), der Hauptstrom des Cantons, bildet das größte Längethal der Schweiz mit einer Thalsohle von meistens 1 bis 11/2 Stunden Breite u. nimmt mit Ausnahme der zur Tosa gehenden Diveria, an welcher die Simplonstraße hinläuft, alle Seitenthäler mit ihren Gewässern auf, nämlich auf der Südseite das Gerenthal bei Oberwald am Nufenenpasse, das Eginenthal von den Griesgletschern herab, das Binnerthal, das von der Saltine gebildete Ganterthal bei Brieg, in welchem die Simplonstraße hinaufführt, das Nanzerthal von der wilden Gamsa durchströmt, das von Fremden außerordentlich zahlreich besuchte Visperthal (s. d.) zu den Gletschern der Monte Rosagruppe hinauf, das Turtmannthal an der Turtmanne, das Einfischthal längs der Navisanche, das von der Borgne durchflossene Hérinsthal, das Bagnes- u. Entremontthal von den beiden Drancen durchflossen, das Thal der Bieye (Ferretthal, Iliezthal); auf der Nordseite das Lötscherthal an der Lonza, die Schluchten der Dala bei Leuk, das Thal der Sionne bei Sitten, das der Morge vom Sanetsch herab. Von Seen gehören dem Canton eine kleine Strecke des Genfer Sees u. gegen 30 kleine Alpenseen an. Das Klima ist wegen der Nähe der Gletscher, dem Abprallen der Sonnenstrahlen, dem häufigen Föhnwind etc. sehr verschieden; im oberen Rhônethal ist es rauh, im unteren sind Gegenden mit südlichem Pflanzenwuchs nur wenige Stunden von den Regionen des ewigen Schnees entfernt; die höchste Temperatur hat die Gegend von Sitten, wo der Sommer sehr heiß u. der Winter im Verhältniß nicht so kalt ist. Gewitter sind sehr häufig, ohne jedoch durch Blitz Schaden anzurichten, weil sie nicht in die niederen Gegenden herabkommen. Desto verderbenbringender sind die Überschwemmungen, welche die Gletscherbäche u. die Rhône verursachen, letzter Fluß bes. in den Gegenden von Rarou Turtmann, Gradetsch, Martigny u. Ilarsaz bei Monthey (die größten waren in den Jahren 1338, 1472. 1521, 1626, 1726, 1834, 1849). Dasselbe gilt von den Lawinen, bes. im oberen Goms, im Lötschen- u. Saaser-Vispthale (8. Febr. 1720 wurde das Dorf Obergesteln verschüttet). Auch von Erdbeben ist das Land öfters heimgesucht worden, die verderbenbringendsten waren die von 1755 u. 25. Juli 1855. Unter den Producten ist die Flora von W. die reichste der Schweiz u. erstreckt sich von den Feigen-, Granaten- u. Lorbeerbäumen bis zu den Moosen der arktischen Zonen, ferner Getreide, Wein, Obst. Holz; Hausthiere, Bären. Gemsen, Luchse, Murmelthiere, Adler, Lämmergeier, Uhus. Hasel-, Schnee- u. welsche Hühner. Fische nur in der Rhône (bes. Lachsforellen bei St. Maurice. Sitten, Salgesch u. Naron); auch in mineralogischer Beziehung ist W. durch den Reichthum der Gesteinsarten einer der interessantesten Cantone, es gibt Bergkrystalle, Granaten, Topfstein, Gyps Marmor, Nickel u. Kobalt, Serpentin, Gold, silberhaltiges Blei, Kupfer, Elsen Steinkohlen etc. Mineralquellen sind die warmen Quellen von Leuk, die Bäder von Saxon, Morgins, das Briegerbad, die von Saillon, Sembranchier, Bagnes u.a. Die Bewohner (im Jahr 1860: 90,720) gehören zum Theil dem deutschen (die fünf östlichen Bezirke mit etwa 23,500 Ew.), die übrigen dem französischen Sprachstamme an; Erstere sprechen ein ganz mittelalteriges Deutsch u. sind ernst, schweigsam, zäh u. muthig, Letztere reden ein französisches Patois u. sind lebhaft, alle aber unreinlich; Kröpfe u. Cretins sind hier am häufigsten in der Schweiz. Den Frauen ist ein besonderer Kopfputz, bestehend in einem runden Strohhütchen mit breitem, oben aufgelockertem Band umwunden eigenthümlich. Die Walliser sind strenge Katholiken, die katholische Religion die allein herrschende, die reformirte jedoch (mit 693 Bekennern) geduldet. Der Katholischen Kirche steht ein Bischof vor, welcher in Sitten residirt; das Domkapitel in Sitten besteht aus zwölf residirenden u. zwölf titularen Domherren. Klöster sind die zwei Kapuzinerklöster in Sitten u. St. Maurice, zwei Klosterfrauenstifte in Brieg u. Colombey, zwei Benedictinerklöster auf dem Großen St. Bernhard u. in St. Maurice. Das Volksschulwesen steht noch auf einer sehr niederen Stufe; es gibt 300 Volksschulen, außerdem ein katholisches Priesterseminar in Sitten, eine Rechtsschule, das Cautonallyceum, ein deutsches Gymnasium in Brieg u. ein französisches in St. Maurice. Eine Zucht- u. Strafanstalt besteht in Sitten. Die Hauptnahrungszweige der Einwohner sind Viehzucht u. Landwirthschaft; im Hornvieh ist keine Race vorherrschend, sondern man hält in den verschiedenen Districten verschiedene; die getreidereichsten Gegenden sind die von Martigny, St. Peter, Brämis, Sitten u. Siders; es wird viel Mais gebaut, außerdem Feigen, Mandeln, Granaten u. Maulbeerbäume bei Siders u. Sitten, viel Obst, bes. Nüsse, viel Wein (die geschätztesten Weine sind der Malvasier von Siders u. Vetroz, der Arvine u. Humagne in Sitten, der Ballioz bei Vetroz, der la [823] Marque u. Coquenpein bei Martigny, der sogenannte Heidenwein, der rothe Wein von Conthey, Chamoson, Ardon, Fully, Salgues u. Baillio). herrliche Kastanienwälder sind bei Monthey. Der Bergbau liefert silberhaltiges Blei bei Lötschen, Nendaz u. Iserabloz, Gold in Zwischbergen, Eisen bei Chamoson u. Chemin, Nickel bei Einfisch, Steinkohlen bei Sitten, Schiefer bei Verneyaz, Marmor u. Topfstein in Bagnes, Evolenaz, Visp etc. Die Industrie u. der Handel sind unbedeutend, es gibt eine Glashütte, zwei Papiermühlen, Lein- u. Wollweberei. Ausgefahren wird Rindvieh, Käse, Häute u. Felle, Holz, Steinkohlen, Eisen, Wein; eingefahren Rindvieh, Kleiderstoffe, Colonialwaaren, Luxusartikel etc. Der Transit über den Simplon ist unerheblich. Die Walliserbahn führt von St. Gingolphe am Genfer See dem Rhônethal entlang bis Sitten u. nimmt bei St. Maurice die von Villeneuve aus dem Canton Waadt kommende Eisenbahn auf. Die Rhône ist nur zwei Stunden vor seiner Mündung in den Genfer See schiffbar, Eintheilung in 13 Bezirke: Goms, Brieg. Raron, Visp. Leuk, Siders, Hérins, Sitten, Gundis, Martinach, Entremont, St. Maurice, Monthey; Hauptstadt ist: Sitten. Bei der Unterscheidung in Ober- u. Unter-Wallis bildet die Grenzscheide die bei Gundis od. Conthey vom Sanetsch herabkommende Morge. Der Canton sendet in den Schweizer Nationalrath vier, in den Ständerath zwei Mitglieder. Das Militär contingent besteht aus 2 Batterien Gebirgsartillerie mit 270 Mann; 3 Compagnien Scharfschützen 300 M.; 27 Compagnien Infanterie 3009 M.; einen Büchsenschmied u. 8 M. zum Sanitätsdienst (zusammen 3588 M.), 158 Trainpferde. Die Einkünfte betrugen 1853: 712,437 Fr., die Ausgaben 695,026 Fr. Wappen: ein der Länge nach in rechts roth, links silbern abgetheiltes Schild mit zwei Längsreihen von je vier Sternen (roth in Silber, Silber in Roth) u. in der Mitte mit fünf halb roth, halb silbernen Sternen. Verfassung. Nachdem W. 1802 als freier, unabhängiger Staat anerkannt worden war, erhielt es den 30. Aug. eine von den Gesandten der Französischen, Italienischen u. Helvetischen Republik besiegelte Verfassung. Nach derselben bildete ein aus Gesandten, welche von den Zehntenräthen gewählt wurden, zusammengesetzter Landrath die oberste gesetzgebende Behörde, ein aus drei Mitgliedern u. drei Suppleanten bestehender Staatsrath die vollziehende Behörde; der Zehntenrath, dessen Präsident zugleich Mitglied des Landrathes war, ordnete die Zehntenangelegenheiten, der Gemeinderath verwaltete die Gemeindegüter; außerdem bestanden in bürgerliches u. criminelles Cantonsgericht, ein Zehntengericht, ein Castellan. Nach der neuen Verfassung von 1815, welche mit der vorhergehenden im Wesentlichen übereinstimmte, sendeten die Zehntenräthe eine gleiche Anzahl Abgeordnete in den Landrath, die Mitglieder des Staatsrathes wurden um zwei vermehrt, dagegen fielen die Ersatzglieder weg, die Annahme der Gesetze wurde den Zehntenräthen u. in einigen Fällen dem Volke vorbehalten, Gesetze konnten nur mit Zustimmung von zwei Drittheilen des Landrathes aufgehoben werden. Die Verfassung vom 30. Jan. 1839 hatte nur wenige Monate Geltung, an ihre Stelle trat diejenige vom 3. Aug. desselben Jahres, welche einen den Bedürfnissen des Volkes angemessenen Unterricht anbahnte, der Geistlichkeit zwei Vertreter gestattete, die Öffentlichkeit der Großrathssitzungen u. das Vetorecht in den Primarversammlungen einführte, die Wahl der Abgesandten in den Großen Rath den Wahlcollegien u. die der erstinstanzlichen Richter den Urversammlungen übertrug etc. Durch die Verfassung vom 14. Sept. 1844 wurden die Laien vom höheren Unterrichte entfernt, der Geistlichkeit drei Vertreter gegeben, ein Gericht für politische Verbrechen eingesetzt u. die Geltung der Gesetze abhängig gemacht von der Annahme der Mehrheit der stimmfähigen u. bei den Urversammlungen gegenwärtigen Bürger. Die Staatsverfassung vom 10. Jan. 1848 erhöhte die Amtsdauer der obersten Behörden von zwei auf fünf Jahre, die Zahl der Mitglieder des Staatsrathes auf sieben, schaffte die Vertretung der Geistlichkeit im Großen Rathe als eine Ausnahme u. jede Art von Referendum od. Veto ab, führte Wahlversammlungen in den Bezirken u. Kreisen ein, welche die Delegirten zum Großen Rathe aus sich zu wählen haben, setzte Gemeinderäthe ein, erklärte den Primarunterricht für verbindlich etc. Die jetzt in dem Canton bestehende, von der vorigen nur in einzelnen Bestimmungen abweichende Verfassung, datirt vom 23. Dec. 1852, die Grundzüge derselben sind: der Große Rath wird von je einem Abgesandten auf 1000 Seelen zusammengesetzt, gewählt durch Abstimmung in den Gemeinden mit Zusammenzählung in den Bezirken; derselbe hat die Gesetzgebende Gewalt, bestimmt die Landesbeamten u. deren Befugnisse, wählt den Staatsrath, das aus neun Mitgliedern bestehende Appellationsgericht, die beiden Ständeräthe, die höheren Militärs etc. Der Staatsrath, aus fünf Mitgliedern (je zwei aus dem östlichen u. westlichen u. eins aus dem mittlen W.) von vierjähriger Amtsdauer bestehend, hat die Regierungsgeschäfte zu führen, die Vollziehung der Verfassung u. aller Gesetze zu handhaben, für jeden Bezirk einen Regierungsstatthalter zu, bezeichnen u. alle vom Großen Rathe nicht zu wählenden Beamten zu ernennen, über welches Alles er jährlich in der ordentlichen Wintersitzung dem Großen Rathe zu berichten hat; über Verwaltungsstreitigkeiten bildet er ein besonderes Gericht, zu welchem vom Großen Rathe ein Berichterstatter ernannt wird. An der Spitze der Bezirke stehen Verwaltungsräthe u. Bezirksgerichte, an der Spitze der 167 Gemeinden Richter, Gemeinde- u. Bürgerräthe, Waisenämter u. Schulausschüsse. Die Geistlichkeit ist von der Ausübung politischer Rechte ausgeschlossen, dem Volke die Gutheißung für jede Abänderung des Finanzsystems, Erhöhung der Steuern etc. vorbehalten. Münzen, Maße u. Gewichte: W. rechnete früher nach Schweizer Franken (11 Sgr. 9,58 Ps.) à 10 Batzen à 4 Kreuzer à 21/2 Rappen, seit 1850 aber wie die ganze übrige Schweiz (s. d. S. 629) nach Franken des französischen Münzfußes (8 Sgr.). Als geprägte Münzen sind noch aus jener Zeit in Umlauf seit 1776 u. 1777: 5 u. 1 Batzen, zu 59/10 u. 4/5 Sgr. Silberwerth, 12 u. 6 Kreuzer, zu 22/5 u. 11/5; Sgr. Silberwerth. Maße u. Gewichte sind die neuen Schweizerischen Concordatsmaße u. Gewichte (s. Schweiz S. 629).
In ältester Zeit gehörte W. zu Helvetien u. war von den Seduneru u. Veragrern bewohnt; es war bis in die Mitte des 5. Jahrh. römisch, kam dann an die Burgunder u. 534 mit dem übrigen westlichen Helvetien an die Franken. Nach Zerfallen des Karolingischen Reiches 888 wurde es Theil des[824] Transjuranischen, Burgund u. kam mit diesem später zum Deutschen Reiche, welches zwar die Oberherrlichkeit hatte, aber die Einwohner in den wenig bevölkerten Gebirgsthälern schalten ließ, wie sie wollten. Einzelne Dynasten, unter diesen bes. die Zähringer u. die benachbarten Grafen von Piemont u. Savoyen, noch mehr aber Klöster u. Geistliche, unter diesen bes. der Bischof zu Sitten, suchten zwar zuweilen Oberherrlichkeit über die freien Bergbewohner zu gewinnen, aber immer erfolglos, die Walliser blieben unter den in den Alpen gewöhnlichen republikanischen Formen vereinigt u. schlössen, als die Schweizer durch ihre Siege über den Herzog von Österreich u. die Dynasten des Landes mehr Ansehen gewannen, auch die Eingriffe des Bischofs von Sitten immer stärker wurden, 1473 einen Vertheidigungsvertrag mit Bern u. Luzern. Dies galt jedoch nur von Ober-Wallis; Unter Wallis stand noch immer unter savoyischer Hoheit, jedoch nahm Ober-Wallis den Savoyern bald Unter-Wallis ab u. beherrschte es als gemeine Herrschaften. Als sich später die Staatsverhältnisse durch die Siege bei Granson, Murten u. Nancy u. durch den Frieden mit Kaiser Maximilian mehr ordneten, wurde W. 1513 als Zugewandter Ort, d.h. zwar nicht als zur Eidgenossenschaft gehörig, aber mit ihr verbündet, u. als unabhängiger Schutzstaat anerkannt. Streng katholisch, vertrieb W. die Reformatoren, schloß sich 1586 an den Goldenen Bund des Karl Borromäus zur weiteren Ausbreitung der katholischen Confession an u. zwang 1603 die Reformirten zur Auswanderung, s. Schweiz S. 645. Bei der Errichtung der Helvetischen Republik durch die Franzosen 1798 wurde W. ein eigener Canton, doch bestätigte die Vermittelungsurkunde Napoleons von 1803 denselben keineswegs, sondern ließ ihn bereits seit, 1802 erst als besonderen Canton, doch unter Frankreichs Suprematie, bestehen u. verleibte ihn endlich 1810 als Departement Simplon in Frankreich ein; erst die neue Verfassung von 1815 stellte die Unabhängigkeit von W. wieder her u. setzte W. definitiv als eigenen Schweizercanton ein. Um 1821 traten in W. die Jesuiten wieder auf u. errichteten in Brieg ein großes Erziehungshaus. W. schloß auch 1832 mit Uri, Schwyz, Unterwalden, Neufchatel u. Stadt Basel die Sarner Conferenz, welche den Zweck hatte die alte Regierungsform zu schützen, s.u. Schweiz S. 651. Von 1839 an begannen die Kämpfe von Unter-Wallis, welches eine Änderung der Verfassung wünschte, u. Ober-Wallis, wo die gegentheilige Ansicht u. der Ultramontanismus vorherrschte. Schon war eine Trennung des unteren u. oberen Theiles angeregt, als 1840 ein momentaner Sieg des Unterlandes über das Oberland erfolgte. Aber die ultramontane Partei hatte ihre Sache nicht aufgegeben u. am 21. Mai 1844 erfocht sie einen blutigen Sieg über die Junge Schweiz, u. hierdurch wurde die Herrschaft der Jesuiten nicht allein in W., sondern in der ganzen Schweiz entschieden u. währte bis zum Sonderbundskrieg, wo W. auf Seiten des Sonderbundes stand, s.u. Schweiz S. 656 f.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.