- Bern [1]
Bern, 1) Canton in der Schweiz, grenzt an Frankreich, die Cantone Solothurn, Aargau, Luzern, Unterwalden, Uri, Wallis, Waadt, Freiburg, den Bieler u. Neufchateler See u. Neufchatel; Größe: 128 QM.; im Allgemeinen gebirgig, von theils rauhen, theils fruchtbaren Thälern (Emmen-, Kander-, Simmen-, Lauterbrunner-, Haslithal u. anderen) durchschnitten. Ebenen finden sich nur an dem östlichen Ufer des Bieler Sees u. im Thale der Aare. Den Nordwesten durch eben die Ketten des Jura, mit dem Blauen, dem Mont Terrible, dem Chasseral etc., den Südosten (Berner Oberland, s.d.) die Berner Alpen mit den höchsten Punkten: Finsteraarhorn, Wetterhörner, Eigner, Jungfrau. Flüsse: Aar, welche den Brienzer u. Thuner See bildet u. die Emme, Kander, Simme, Saane u. die Zihl (aus dem Neufchateler u. Bieler See kommend) aufnimmt, dann die Birs, welche die Gewässer des Münster-, Delsberger u. Lauffenthales vereinigt (sämmtlich zum Rheingebiete), u. Alleme u. Doubs (Rhonegebiet). Alle diese Bergflüsse, namentlich die Juragewässer, bringen durch Überschwemmungen den Thälern u. durch Versumpfung dem flachen Lande alljährlich großen Schaden. Seen: der Neufchateler (an der Grenze), der Bieler, Thuner u. Brienzer See. Viele Wasserfälle (Reichenbach, Staubbach) verschönern die Gegenden, u. viele Gesundbrunnen (Weißenburg-, Blumenstein-, Limpach-, Langnan-, Gurnigelbad) locken, wie die reine Lust u. die prachtvollen Aussichten, bes. im Berner Oberland, Reisende an. Das Klima, im Oberlande rauh u. unfreundlich, ist in den Thälern je nach ihrer Lage sehr verschieden u. in den Niederungen namentlich am Thuner See so mild, daß dort der Wein herrlich gedeiht. Die Fruchtbarkeit des Landes wechselt gleichfalls ungemein; den ergiebigsten Acker- u. Wiesenbau hat das Mittelland u. namentlich der Ober-Aargau. Die Viehzucht florirt bes. in dem Emmen-, Frutig- u. Simmenthale u. liefert eine der vorzüglichsten Racen des Rindviehes (s.d.), welches zur Zucht weithin ausgeführt wird. Wälder finden sich noch in großer Ausdehnung u. bedecken etwa den 6. Theil der Bodenoberfläche. Einwohner: 450,500, meist Reformirte, darunter etwa 54,100 Katholiken u. 450 Juden. Der Menschenschlag ist im Allgemeinen kräftig u. robust, namentlich sind die Bewohner des Emmenthales ihrer Körperstärke wegen bekannt. Die Tracht der Bauern im Canton B. ähnelt der der anderen Cantone; die der Bäuerinnen besteht in einem langen schwarzen Rock, mit hohem, bis an die Schultern hinaufreichendem Rücken; der mit bunten Perlen gestickte Latz ist an der Brust tief ausgeschnitten. Ein zwei Finger breites, ausgezacktes, schwarzes Halsband umschließt den Hals u. hält den Rücken mittelst, aus ihm auslaufender, silberner Ketten in die Höhe, zwischen ihm u. dem Latz u. Rücken ist ein fein gefälteltes weißes Hemde mit großen Bauschärmeln bis an die Ellnbogen sichtbar. Die mit mehreren Streifen breiten Moireebandes durchflochtenen Haarzöpfe, wo das Band unten in große Schleifen geknüpft ist, reichen fast bis an die Erde, um sie flattern mehrere ähnliche Bänder. Auf dem Kopfe tragen sie platte, runde, mit bunten Bändern geschmückte Strohhüte. Landesproducte: der Boden liefert Kalksteine, wenig Steinkohlen u. Marmor von guter Qualität, Von den Erzeugnissen des Pflanzenreichs werden im Lande consumirt: Getreide, Flachs, Obst, Kartoffeln; von denen des Thierreichs: Wild u. Fische, dagegen ausgeführt: Holz, Vieh, Butter, Käse, Pferde. Industrieerzeugnisse: Leinwand, Baumwollen- u. Seidenzeuge, Uhren, Spitzen, Leder, Holzschnitzwaaren, Strohflechtereien, Stickereien, Zündhölzchen, Papier. Der Transithandel ist bedeutend. Bundescontingent 20,320 M. (11,062 M. Infanterie, 900 M. Scharfschützen, 693 M. Cavallerie, 1434 M Artillerie, 340 M. Sappeurs, 170 M. Pontoniers, 399 M. Train mit 1308 Pferden, 58 Geschützen, 49 M. Sanitätsbeamte u. Büchsenschmiede), 229,112 Frcs. Geldbeiträge. Wappen: ein schwarzer Bär auf goldenem Balken in rothem Felde. Verfassung: nach der letzten Verfassungsänderung im Jahre 1846 beruht die Souveränetät auf der Gesammtheit des Volkes u. wird ausgeübt unmittelbar von den stimmfähigen Bürgern (müssen 20 Jahre alt, Cantonsbürger od. Bürger von Cantonen sein, welche Berner Bürgern gleiches Recht gestatten), in den politischen u. Wahlversammlungen mittelbar von den Behörden. Freiheit des Glaubens, der Lehre, Presse, Person, der Niederlassung, des Landbaues, Handels u. der Gewerbe ist gewährleistet, das Beschwerde- u. Petitionsrecht unbeschränkt anerkannt, administrative u. richterliche Gewalt überall getrennt; kein Beamter kann ohne richterliches Urtheil seines Amtes entsetzt werden. Ein Großer Rath, auf 4 Jahre aus directen Wahlen, so daß auf 2000 Seelen ein Mitglied kommt, hervorgegangen, übt die Hoheitsrechte u. die Gesetzgebung aus. Kein besoldeter Staatsbeamter kann in denselben eintreten, u. nur Bürger über 25 Jahre alt sind als Mitglieder wählbar. Auf Antrag der Majorität aller stimmfähigen Bürger kann eine Erneuerung der Wahlen vor Ablauf der 4 Jahre stattfinden. Ein aus seiner Mitte auf 4 Jahre erwählter Regierungsrath bildet die oberste Vollziehungsbehörde u. hat dem Großen Rathe alljährlich über seine Verwaltung Rechenschaft abzulegen. Das Obergericht besteht aus 15 vom Großen [633] Rathe auf 8 Jahre gewählten Mitgliedern. Außer den Amtsbezirksgerichten sind Friedensgerichte u. Geschwornengerichte für Criminal-, Preß- u. politische Vergehen eingesetzt. Eine Revision der Verfassung kann nur auf Antrag des Großen Rathes od. von 8000 stimmfähigen Bürgern angeordnet werden. Der Canton ist in 30 Amtsbezirke eingetheilt u. sendet 23 Mitglieder in den National- u. 2 Mitglieder in den Ständerath. Finanzetat, im Jahr 1852: Einnahme: 3,912,892 Fr., Ausgabe: 4,390,363 Fr. Das reine Staatsvermögen betrug 43,152,463 Fr. Der Canton ist der reichste Staat in ganz Europa. Gesetzgebung. Schon im 15. Jahrh. gesammelt, erfolgten Revisionen der Stadtsatzung 1539, 1614 u. 1761, u. neue Civilgesetze, auch die Ehegerichtssatzung von 1787 bildeten deren Anhang. Vgl. Versuche einer Geschichte des Berner Stadtrechtes, Bern 1782; Walther, Geschichte des Berner Stadtrechtes, ebd. 1794. Seit 1816 trat eine neue Revision der Gesetzgebung ein, u. eine Gesetzgebungscommission entwarf 1818 ein Gesetzbuch über das gerichtliche Verfahren in Civilrechtssachen (mit Anmerkungen von Schnell, Bern 1835, 2. Aufl.), u. in verschiedenen Abtheilungen ein Civilgesetzbuch (mit Anmerkungen von Schnell, ebd. 1834, 2 Thle.). Das Strafgesetzbuch ist vom 7. Juli 1832. Vgl. Zeitschrift für vaterländisches Recht, ebd. 1837 f., à 6 Hefte. Erziehungswesen. Seit 1830 ist der Verbesserung des Volksunterrichtes größere Aufmerksamkeit gewidmet u. auch die höheren Schul- u. Bildungsanstalten sind zeitgemäß reformirt. Der Canton besitzt eine Universität, ein Gymnasium, 7 Progymnasien od. Colleges, eine Industrieschule, mehrere Secundär- u. an 1800 Primärschulen. Armenwesen. Außer den Armenvereinen hat der Staat die Sorge für die Armen des Landes übernommen u. sind auf Staatskosten 5 Armenanstalten errichtet worden. An Privatarmenanstalten, sogenannten Nothfallstuben, existiren im Ganzen 14, in denen gegen 1000 Kranke verpflegt werden. Um den zunehmenden Pauperismus durch Gewöhnung der niederen Klassen an Sparsamkeit zu steuern, haben sich außer der Leihbank zu B. Ersparnißkassen gebildet, deren Zahl sich auf 26 belaufen. Vgl. Bericht über die Staatsverwaltung von 1814–1830, Bern 1831; R vidirte Sammlung der erneuerten Fundamentalgesetze der Republik u. Stadt B., ebd. 1830; Über die gegenwärtige Gemeindeverfassung der Stadt B., ebd. 1832. Münzen, Maße u. Gewichte: B. rechnet, wie die übrige Schweiz, nach Franken à 100 Rappen. Von fremden Münzen kommen am meisten vor: neue französische Napoleonsd'or à 5, 10, 20 Francs u. 5 Frankenthaler. Die officiellen Maße u. Gewichte sind die Schweizer Concordatsmaße u. Gewichte, s.u. Schweiz (Geogr.). Von den alten Maßen u. Gewichten ist: der Berner F. od. Werkschuh à 10 Z. à 10 Linien, 61 F. = 57 Rhein. F., der Steinbrecherfuß = 13 Zoll, also 13 F. = 12 Steinbrecherfuß; die Elle hat 240,5 Par. Linien, 100 Bern. Ellen = 81,22 Berl. Ellen. Die Ruthe = 10, die Klafter = 8, der Schritt = 21/2 Fuß. Der Juchart Wald = 45,000, Ackerland 40,000, Wiese 35,000 Bern. QF., das kleinere Landmaß = 32,000, das kleinste 31,250 Bern. QF. Getreidemaß: das Malter von 10 Viertel zu 10 Immi ist = 150 Litres, 1 Sack alter Mütt ist = 4 Viertel. Getränkemaß: das Landfaß (zu 11/2 Stadtlaß) hat 6 Saum, 24 Eimer od. Branker, 600 Maß od. Pinten, 1 Pinte = 1,459 Berl. Quart; die Pinte hat 1/2, 1/4, 1/8 Becher. Gewicht: Handels- od. Eisengewicht hat der Centner 100 Pfd., 1 Pfd. = 16 Unzen, 1 Unze = 2 Loth à 4 Quintli. 100 Bern. Pfd. = 111,276 Berl. Pfd. Gewicht für Gold, Silber, Seide u. Salz ist die alte Pariser Mark; Apothekergewicht: 1 Pfd. = 12 Unzen à 8 Drachmen à 3 Skrupel à 20 Gran; 2) Amt B., Bezirk um die Stadt B., der Ursprung des Cantons begreift einen Theil des sogenannten Mittellandes, fruchtbar, gut angebaut, zählt 12 Pfarrgemeinden u. 50,700 Ew.; 3) Hauptstadt des Cantons u. seit 1848 Bundesstadt der Schweiz, liegt an der Aar, auf einer Halbinsel; regelmäßig u. schön gebaut, die Häuser großentheils mit Bogengängen versehen, 3 Brücken führen über die Aar, darunter die auf 3 steinernen Bogen ruhende, 1844–45 erbaute Nydeckbrücke. Merkwürdige Gebäude sind: Münster, 1421–57 im Gothischen Styl gebaut, mit 191 Fuß hohem Thurm (von dessen Gallerie aus reizende Aussicht ins Berner Oberland), u. seit 1849 neuer Orgel; Heilige Geistkirche, 1722 erbaut, mit gemalten Glasscheiben u. dem Denkmal des Schultheiß von Steiger; die 1855 neuerbaute Synagoge, der 1857 erbaute Bundespalast mit den Sitzungssälen des National- u. Ständerathes, das 1416 vollendete Rathhaus, Münze, Murtner Thor, Kornhaus, Stift, Zoll- u. Kaufhaus, Zeughaus, Waisenhaus, Bürgerspital, Zuchthäuser, der Bärengraben mit 3 Bären, der Hirschgraben mit 20 Hirschen, der Zeitglockenthurm u.a. Wissenschaftliche Anstalten: Universität, 1734 gegründet, mit gegen 30 Professoren u. etwa 500 Studenten, Bibliothek mit. 15,000 Bänden u. 1500 Handschriften, Sternwarte, Münzsammlung u. Museum der vaterländischen Naturgeschichte, mit einer Japanischen Sammlung, Schullehrerverein, Künstlergesellschaft, Musikalische Gesellschaft, Literarischer Verein, Naturforschende, Geschichtsforschende, Schweizerische gemeinnützige Gesellschaft; Glasmalereien der Gebrüder Müller; Fabriken in Tuch, Kattun, Leder, Strohhüten etc.; Speditionshandel; 3 Freimaurerlogen: Große Landesloge, Zur Hoffnung u. Zu den Freunden des Ruhmes; 28,000 Ew. Ringsum eine Menge herrlicher Anlagen u. Landhäuser. Banken: Cantonalbank (s.u. Bank II. Nn) a), Leihbank, Hypothekenkasse. Die Stadt B. besitzt ein großes Activvermögen, von dessen Erträgen ein Theil zur Bestreitung der städtischen Verwaltung dient, ein anderer Theil an die Bürgerfamilien in Holz u. Geld vertheilt wird. Das reiche Patriziat B-s hat für die Förderung des Handels u. Gewerbfleißes seither wenig gethan, u. erst in neuerer Zeit ist die Handelsthätigkeit der Stadt etwas belebt worden durch Kattundruckereien, Webereien, Gerbereien, Drogueriegeschäfte u. Strohhutfabriken. 1830 u. 1857 fand hier ein großes schweizerisches Freischießen, verbunden mit einer Kunst- u. Gewerbeausstellung, Statt. 1853 beging die Stadt die 500jährige Jubelfeier ihres Eintritts in die Eidgenossenschaft. In der Nähe der Stadt liegt die Waldau, eine seit 1855 eröffnete großartige Landesirrenanstalt, ferner das Schloß Reichenbach, wo Rud. von Erlach von seinem Schwiegersohn, Jobst von Rudenz, ermordet wurde. Die Centralwestbahn wird B. mit Basel u. Genf verbinden. B. ist Geburtsort Albrechts von Haller u. [634] Bonstettens. Vgl. Haller u. Heinzmann, Beschreibung der Stadt B., Bern 1794–96, 2 Bde.; Waldhard, Descript. topogr. et histor. de la ville de B., Bern 1829; 4) so v.w. Beraun; 5) im Heldenbuche so v.w. Verona.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.