Trüffelpfennig
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Spargut — (Einhandsgut, Spielpfennig, Trüffelpfennig), ein Vermögenstheil, welchen bei ehelicher Gütergemeinschaft nach dem besondern Ehevertrag die Ehefrau sich vorbehalten hat u. welcher hiernach sowohl dem ehemännlichen Mundium, als der Haftpflicht für… … Pierer's Universal-Lexikon