- Urbarialgesetz
Urbarialgesetz, Gesetz, welches die Urbarmachung der Grundstücke, die freie Benutzung derselben u. die Abgaben von denselben betrifft.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Urbarialgesetz, Gesetz, welches die Urbarmachung der Grundstücke, die freie Benutzung derselben u. die Abgaben von denselben betrifft.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Ungarn [2] — Ungarn (Gesch.). Daß jetzige U. wurde zur Römerzeit von den Pannoniern u. Daciern bewohnt, von denen jene in Nieder , diese in Ober U. saßen, zwischen ihnen die Jazygen. Beide Länder wurden seit der Zeit der ersten Kaiser von den Römern… … Pierer's Universal-Lexikon
Urbarium — Urbarĭum, das Grund , Grundsteuer und Hypothekenbuch des spätern Mittelalters; Urbariālgesetz, Gesetz zur Feststellung des Verhältnisses der Grundherren zu ihren Gutsuntertanen … Kleines Konversations-Lexikon
Urbarium — Urbarium, mittelalterl. lat., Verzeichniß der steuerpflichtigen Grundstücke, der darauf haftenden Abgaben u. Zinse; Urbariale, Urbarialgesetz, Gesetz, welches das Verhältniß zwischen den Grundherren u. deren Bauern feststellt … Herders Conversations-Lexikon