Vorgeld

Vorgeld

Vorgeld, so v.w. Vorgewinn.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Vorgeld, das — Das Vorgêld, des es, plur. car. auch nur an einigen Orten, ein Nahme, welchen daselbst das Einstandsrecht oder Näherrecht führet. Geld ist in dieser Zusammensetzung nicht pecunia, sondern so viel als Geltung, indem dieses Recht an andern Orten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Praeludĭum — (lat.), 1) Vorgeld, Vorgewinn, so v.w. Lehngeld, Laudemium; 2) (Musik), Vorspiel. Daher Präludiren, 1) eine Einleitung, welche Organisten zum Choral beim Gottesdienst spielen; 2) sonst Vorspiel nach dem Stimmen der Instrumente der Musiker vor… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vorgewinn — (Vorheuer, Vorgeld, Praeludinum), eine Art von Laudemium, eine Abgabe an den Gutsherrn für die bei Besitzveränderungen von ihm neu ertheilte Bewilligung des nutzbaren Eigenthums od. der Nutznießung an Immobilien …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Näherrecht, das — Das Näherrêcht, des es, plur. inus. das Recht, nach welchem jemand bey dem Verkaufe einer Sache ein näheres Recht auf dieselbe hat, als ein anderer, d.i. sie für eben den Preis, welchen ein anderer gebothen hat, mit dessen Ausschließung kaufen,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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