Vorgewinn

Vorgewinn

Vorgewinn (Vorheuer, Vorgeld, Praeludinum), eine Art von Laudemium, eine Abgabe an den Gutsherrn für die bei Besitzveränderungen von ihm neu ertheilte Bewilligung des nutzbaren Eigenthums od. der Nutznießung an Immobilien.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Praeludĭum — (lat.), 1) Vorgeld, Vorgewinn, so v.w. Lehngeld, Laudemium; 2) (Musik), Vorspiel. Daher Präludiren, 1) eine Einleitung, welche Organisten zum Choral beim Gottesdienst spielen; 2) sonst Vorspiel nach dem Stimmen der Instrumente der Musiker vor… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vorgeld — Vorgeld, so v.w. Vorgewinn …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vorheuer — Vorheuer, so Vorgewinn …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Laudemĭum — (lat.), im Römischen Rechte die Abgabe, welche dem Gutsherrn bei Veräußerung der Emphyteusis entrichtet werden muß. Sie besteht in 1/50 des Kaufpreises (daher Quinquagesima) od. des bestimmten Werthes der Sache u. muß eigentlich vom neuen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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