Vorheuer
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Vorgewinn — (Vorheuer, Vorgeld, Praeludinum), eine Art von Laudemium, eine Abgabe an den Gutsherrn für die bei Besitzveränderungen von ihm neu ertheilte Bewilligung des nutzbaren Eigenthums od. der Nutznießung an Immobilien … Pierer's Universal-Lexikon