- Wittwenhäuser
Wittwenhäuser, 1) so v.w. Wittwensitze; bes. 2) Häuser, worin Wittwen gewisser Personen ohne Weiteres, od. dürftige Wittwen, od. solche, welche sich mit einer Summe für ihre Lebenszeit darein einkaufen, aufgenommen werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.