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Lehen — Lehen, Lehenrecht (Feudalrecht. jus feudi). 1) Lehen (feudum), heißt das dingliche Rechtsverhältniß zwischen dem Obereigenthümer von Grundstücken und dem Vasallen, der dieselben zum Nutzeigenthum empfing, sowie das hiedurch unter ihnen begründete … Herders Conversations-Lexikon