- Zwischenurtheil
Zwischenurtheil (Sententia interlocutoria), ein Erkenntniß, welches durch Entscheidung einzelner Streitpunkte, welche für die endliche Entscheidung von Wichtigkeit sind, z.B. durch Festsetzung des Beweisthemas, die letztere vorbereitet, s.u. Urtheil S. 299.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.