Administriren

Administriren

Administriren (v. lat.), verwalten; daher: Administration, 1) Verwaltung einer Stelle od. eines Gutes (s. u. Verwaltung), u. 2) so v.w. Intendantur, Commissionariat. Administrativ, verwaltend; davon: Administrativbehörden, Verwaltungsbehörden; Administratorium, Auftrag zur Verwaltung fremden Eigenthums; Administrator, 1) Verwalter, Verweser, besonders wenn er von Staatswegen bei einem Sequester eingesetzt ist, z.B. A. bonorum, A. massae; 2) protestantisches geistliches Oberhaupt eines Stiftes, vertrat die Stelle des katholischen Bischofs; so war der Prinz August von Sachsen A. des Erzstifts Magdeburg.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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