- Admiral [1]
Admiral (v. arab., eigentlich al-meral, d. h. Herr zur See, od von Emir, Herr), seit den Kreuzzügen Titel der höchsten Flottenbefehlshaber. Unter dem wirklichen A. (Groß- od. General-A.) stehen noch der Vice-A., der die 2., u. der Contre-A. (bei den Holländern Schut by Nacht), der die 3. Flottenabtheilung befehligt. In England u. Rußland unterscheiden sich die A-e noch durch die rothe, blaue od. weiße Flagge, welche sie nach dem Range auf dem großen Maste führen, da die Vice-A-e die Flagge nur auf dem Vordermaste aufstecken dürfen; vgl. Commodore. Der A. befindet sich stets auf dem von ihm gewählten Admiralschiff; dieses ist das Hauptschiff einer Flotte, von ihm gehen alle Befehle u. Signale für die übrigen Schiffe aus, auf ihm wird der Kriegsrath u. die Revue über die Officiere gehalten. Das aus Admiralen, höheren Seeofficieren, Civilbeamten u. Beisitzern bestehende Collegium, welches die Seeangelegenheiten eines Seestaates besorgt, unter dessen Aufsicht die Marine steht u. zu dessen Ressort Alles gehört, was über Contrebande zur See, Prisen u. dgl. vorkommt, heißt die Admiralität. Letzteres entscheidet manchmal ein besonderes Admiralgericht. Unter der Inspection der A-ität stehen die Häfen u. Seefahrzeuge. An ihrer Spitze befindet sich der Marineminister.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.