Niederländische Literatur — Niederländische Literatur, Die Nationalliteratur der Niederländer hat eine universalgeschichtliche Bedeutung nicht erreicht, sondern nur zuweilen einen vorübergehenden u. beschränkten Einfluß zunächst nur über die deutschen Grenzen hin… … Pierer's Universal-Lexikon
Römisches Recht — Römisches Recht, 1) im Allgemeinen der Inbegriff der Rechtsnormen, welche bei dem Volke der Römer von Zeit der Entstehung des Römischen Staates bis zu dessen Untergang in Geltung gewesen sind; 2) bes. die Rechtsnormen, welche zur Zeit des Kaisers … Pierer's Universal-Lexikon
Byzantinisches Recht — Byzantinisches Recht, das nach Justinian bis zum Untergang des Byzantinischen Reichs weiter gebildete od. bearbeitete, namentlich Römische Recht, daher es auch gewöhnlich Jus civile postjustinianeum genannt wird. Schon unter u. bald nach… … Pierer's Universal-Lexikon
Corpus juris — (lat., Rechtsw.), 1) die Gesammtmasse eines Rechts; 2) bes. die Zusammenfassung der sämmtlichen römischen Rechtsquellen. I. C. j.. od. C. j. civilis (C. j. romani, C. j. Justinianei), die jetzt gebräuchliche Sammlung der als gemeines Recht… … Pierer's Universal-Lexikon
Justīnus — Justīnus. I. Byzantinische Kaiser: 1) J. I., illyrischer Bauer; fand in Constantinopel in der Leibwache des Kaisers Leo Aufnahme, wurde Befehlshaber der Leibwache, 518 Kaiser u. st. 527, s. Byzantinisches Reich. 2) J. II., Neffe des Kaisers… … Pierer's Universal-Lexikon