Amtssässigkeit

Amtssässigkeit

Amtssässigkeit, Gerichtsstand vor dem Amte; die dazu Gehörigen Amtssassen od. Amtsunterthanen, in den Ländern, wo Patrimonialgerichte sind, auch Unmittelbare genannt, indem die, welche außer dem Regenten auch eine Oberherrlichkeit in Beziehung des Gerichtsherrn anerkennen, mittelbare Unterthanen sind.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Amtssässigkeit — Schriftsässigkeit, auch (kanzlei)schriftsässig, ist die frühere Bezeichnung für Grundherrschaften (wie zum Beispiel Rittergüter), deren Besitzer unter den obern Landesgerichten als erster Instanz standen, im Gegensatz zu den amtssässigen… …   Deutsch Wikipedia

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  • Schriftsässigkeit — (Kanzleisässigkeit), das Privilegium, nach welchem gewisse Personen (Schriftsassen) u. Güter (Schriftsässige Güter) einen privilegirten Gerichtstand (s.d.) vor den höheren Gerichten genießen, im Gegensatz der Amtssässigkeit. Als reales… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schriftsässigkeit, die — Die Schriftsässigkeit, plur. car. die Eigenschaft, da ein Vasall oder Grundstück schriftsässig ist; die Kanzelleysässigkeit, zum Unterschiede von der Amtssässigkeit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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