- Mähemaschine
Mähemaschine (Erntemaschine), eine Maschine, welche das auf dem Felde stehende reife Getreide abmäht. Die M. ist ein zweckmäßiges Instrument für große Wirthschaften, namentlich in menschenarmen Gegenden, indem durch Anwendung derselben die Ernte sehr beschleunigt u. durch Ersparniß vieler Menschenhände verwohlfeilert wird. Alle M-n kann man zunächst eintheilen in solche, welche ein sägeartig gezahntes Sägeblatt haben, gegen welches eine Flügelwelle die Halme andrückt; u. in solche, deren Apparat in einem System dreiseitiger, scherenartig hin u. her laufender Messer besteht. Die meisten M-n sind nach dem Princip der Säge eingerichtet. Ferner kann man die M-n eintheilen in solche, bei denen die Pferde hinten angespannt werden, wodurch die Maschine vor den Pferden hergeschoben wird, u. in solche, bei welchen die Pferde zur Seite angespannt werden u. die Maschine neben sich hinziehen. Gut construirte M-n bedürfen zu ihrer Bedienung zwei Pferde u. zwei Arbeiter u. mähen täglich 20 Morgen; sie dürfen keine zu hohe Stoppel lassen, müssen glatt u. rein schneiden u. nicht zu viel Körner ausschlagen. Schon früher hatte man sich bemüht, M-n zu bauen, aber die Versuche von Springer, Hochstetter, Juljkoff, Wilson, Kossuwki, Bell, Bouzert bewährten sich durchaus nicht. Neue Constructionen der M-n seit 1847 sind: die Ml Cormlgk' sche, Sägesystem (Burgeß u. Key haben an dieser Maschine eine selbstthätige Ablegevorrichtung mittelst archimedischer Schrauben angebracht; in Folge dessen ist diese Maschine die beste); die Bell'sche, Scherensystem; die Hussey' sche, Scherenfyftem; die Draj'sche u. Geyser' sche, vereinfachte Constructionen der Hussey' schen M.; die Garrett' sche; die Meuny' sche, eine Nachahmung der M' Cormigk' schen; die Cournier' sche, mit Scherenapparat; die Caryl'sche u. Henderson' sche, nach dem Scherenprincip; die Curvis' sche, mäht in ähnlicher Art wie die geschwungene Sense; Alkin' s Automaten-M., der Mt Cormlgk' schen nachgebildet, mit selbstthätiger Ablegevorrichtung.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.