Angediegenes Recht
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Austrägalgericht — (Staats u. Rechtsw.). Wenn eine Streitsache im Mittelalter zwischen Fürsten, Prälaten, Rittern u. Städten nicht durch Gewalt (Faustrecht), sondern durch freundliche Auseinandersetzung, namentlich durch, von den Parteien gewählte Schiedsrichter… … Pierer's Universal-Lexikon