- Assessorialgerichte
Assessorialgerichte, sonst 2 Gerichte in Polen, eins für Polen, eins für Lithauen, meist am königlchen Hofe gehalten. An sie ward von den Stadtgerichten zur höchsten Entscheidung appellirt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Assessorialgerichte, sonst 2 Gerichte in Polen, eins für Polen, eins für Lithauen, meist am königlchen Hofe gehalten. An sie ward von den Stadtgerichten zur höchsten Entscheidung appellirt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Polen [1] — Polen (geschichtl. Geogr.), im weitesten Sinne das sonst von den Polen beherrschte u. großentheils auch von ihnen bewohnte Land zwischen Ostsee, Oder, Karpathen, Dniepr, Moldau, Dniestr u. Düna. Die Ausdehnung des ehemaligen Königreichs P. war in … Pierer's Universal-Lexikon