- Augenbinde
Augenbinde (Chir.), Binde zur Verdeckung der Augen, entweder zur Schonung des Auges bei zu starkem Licht od. bei Augenschwäche, von halbdurchsichtigem Stoffe od. von grünem Flor; bei Augenkrankheiten od. nach Augenoperationen angelegt, letztere als: a) Einäugige A. (Einfaches Auge, Monophthalmus), in schrägen Hobelgängen um den Kopf einfach od. gekreuzt, zuletzt mit einem Cirkelgange, über das kranke Auge weggezogen; b) Zweiäugige A. (Doppeltes Auge, Binoculus), schief um den Kopf herum, über beide Augen kreuzweis so gelegt, daß beide Augen verdeckt werden; c) Dreieckige A. (Fascia triangularis ad oculos), ein, im Dreieck zusammengelegtes Stück Leinwand, dessen mittlerer Theil auf das Auge zu liegen kommt, dessen Enden, über das Ohr u. über den Kopf weggezogen, hinterwärts Befestigung erhalten; nach ihren Erfindern sind benannt: die Dionysische A. für beide Augen; die nicht drükkende Böttcherische A., ein um Stirn u. Kopf herumgehender Leinwandstreifen mit 2 daran befestigten Compressen; die verbesserte Schregersche A., wie ein π gestaltet, wovon der obere Theil um den Kopf geführt wird, die beiden herabhängenden über die Augen gehen u. Compressen befestigen; d) Böttchers durchsichtige A., 2 Ringe von Metall, in denen Gläser eingesetzt sind, an einem Bande, das um den Kopf gelegt wird; e) die Wenzelsche A., schalenförmige Holzstücken, womit die Augen bedeckt werden u. worüber ein schwarzes od. grünes seidenes Band gezogen wird; durch angebrachte kleine Öffnungen erhält der Kranke nach Erforderniß Licht. Jetzt zieht man vor, das Auge möglichst wenig in seinen Bewegungen zu hindern, weil Reizung u. Störungen des Blutumlaufs die Folge sind. Daher deckt man das Auge am liebsten mit einem Schirm od. der Böttcherischen Augenbinde, s. ob.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.