- Ausheben
Ausheben, 1) Pflanzen mit der Wurzel aus der Erde nehmen, entweder mit einem Spaten od. einem eigenen Ausheber, d.i. einem cylindrischen Eisenblech, das seitwärts durch einen Stift in Verbindung erhalten ist; 2) Bier u. Wein, mit dem Heber aus dem Spundloche nehmen; 3) in Schlaguhren das Schlagwerk in Bewegung setzen; geschieht durch den Ausheber, ein Rad, welches vor jedem Stundenschlag einen Zahn des Rechens im Vorlegewerk aufhebt, wodurch das Schlagwerk in Gang kommt; 4) (Buchdruck.), Zeilen a., eine gewisse Anzahl Zeilen mittelst der Setzlinie aus dem Winkelhaken in das Schiff heben, s. Buchdrucken; 5) eine Form a., eine ausgedruckte od. noch im Druck befindliche Form aus der Presse entfernen, s. Buchdrucken; 6) (Jagdw.), ein Schwein, wenn es abgefangen werden soll, an den Hinterläufen in die [48] Höhe heben, daß es nicht schaden kann; 7) (Handw.), von Witwen, das Recht des Aushubs ausüben, d.h. einen Gesellen, der bei einem andern Meister in Arbeit steht, zu sich nehmen; 8) (Fechtk.), Art Parade, s.u. Fechtkunst; 9) beim Duell das Abwenden der Waffen der Kämpfenden durch die Secundanten nach dem, durch Haltrufen bezeichneten Ende eines Ganges, s. Duell.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.