- Baccalarĕus
Baccalarĕus (Baccalaureus, v. lat.), nach Einigen so v.w. Belorbeerter, weil die neu creirten B. mit einem Lorbeerkranz (Bacca laurea) geschmückt wurden; nach Andern (Bacularius od. Bacillarius), weil die B. einen Stab (Baculus, Bacillus) als Ehrenzeichen empfingen; nach Andern (Battularius), weil die B. erst disputiren, also gleichsam eine gelehrte Schlacht (Battula, Bataille) liefern mußten; nach noch Andern vom französischen Bachelier (engl. Bachelor), angehender Ritter, junger Mann: 1) im Mittelalter Knappe, der den Ritterschlag zu erhalten wünschte, s. Ritter; 2) ein Kanonicus niederen Grades; 3) auf Universitäten die geringste akademische Würde, welche der Würde des Magisters u. Doctors vorausging. Papst Gregor XI. stiftete sie im 13. Jahrh., u. sie ward zuerst auf der Pariser Akademie eingeführt, wo der Titel B. biblicus die Auslegung der Bibel verstattete, u. B. sententiarius denen gegeben wurde, die über P. Lombardus Liber sententiarum lasen. Später ward diese akademische Würde auch auf allen Universitäten in der philosophischen u. theologischen Facultät, u. auf einigen Schulen als Titel des Lehrers, welcher dem Rector beigesetzt ist, eingeführt. Auf mehreren deutschen Universitäten werden jetzt noch die zu Doctoren zu Promovirenden vorher erst zu Baccalaureen creirt. In England besteht die Würde noch; sie wird entweder durch förmliche Creirung (dann Formed Bachelor), od. durch bloße Überreichung des Diploms (dann Current Bachelor) ertheilt. Es gibt dort auch B. der [122] Musik. Baccalaureat, Amt, Würde eines Baccalaureus.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.