Bahrrecht — (Bahrgericht, Blutprobe, Jus feretri, Jus cruentationis), im Mittelalter eine Art der Gottesurteile zur Entdeckung oder Überführung eines Mörders. Der des Mordes Verdächtige, in Gegenwart des Gerichts vor den auf einer Bahre liegenden Leichnam… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bahrrecht, Bahrgericht — Bahrrecht, Bahrgericht, mittelalterliches Gottesurtheil; wenn ein Mörder unentdeckt war, ließ man die Verdächtigen an die Bahre treten u. den Leichnam berühren, indem man glaubte, bei der Berührung des Mörders werde die Todeswunde wieder frisch… … Herders Conversations-Lexikon
Bahrrecht, das — Das Bahrrêcht, des es, plur. inusit. in den Rechten der mittlern Zeiten, 1) eine Art eines peinlichen Prozesses, da man Personen, die wegen einer Mordthat verdächtig waren, an den auf einer Bahre liegenden Leichnam des Ermordeten führte, und ihre … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gottesurtheile — (Judicia Dei, Ordalien, von dem angelsächsischen ordale, d.i. Urtheil), die bes. bei den alten Germanen (s.u. Deutsche Mythologie) u. mehr noch im christlichen Mittelalter vorkommende Einrichtung, daß Beklagte, deren Schuld od. Unschuld nicht zu… … Pierer's Universal-Lexikon
Ordalĭen — (mittellat., v. angelsächs. ordâl, »Urteil«, Gottesurteile, lat. Dei judicia), Handlungen, durch die man eine Entscheidung der Gottheit selbst über Schuld oder Unschuld herbeizuführen glaubte. Schon in der Bibel und in den ältesten persischen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bahrprobe — des Hans Spiess. Miniatur in der Luzerner Chronik des Diebold Schilling, Burgerbibliothek (1513) Die Bahrprobe (auch Bahrrecht, Scheines Recht, ius cruentationis = „Blutungsrecht“) war im Mittelalter ein Gottesurteil (Ordal), mit dem man in einem … Deutsch Wikipedia
Baarrecht — Baarrecht, so v.w. Bahrrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Cruentationis jus — Cruentationis jus, so v.w. Bahrrecht, Art der Gottesurtheile … Pierer's Universal-Lexikon
Ferĕtrum — (lat.), 1) Trage; daher Feretrĭus, Beiname des Jupiter, weil ihm die den feindlichen Feldherren abgenommenen Waffen auf einem Feretrum zugebracht wurden; bes. 2) Todtenbahre; daher Ferĕtri jus, Bahrrecht, s.d.; 3) Sarg … Pierer's Universal-Lexikon
Jus [1] — Jus (lat.), Recht, sowohl in objectivem (Rechtssatz), als subjectivem Sinne (Befugniß). Die allgemeinen Eintheilungen in J. commune, J. particulare, J. singulare, J. naturale etc. s.u. Recht. Von den einzelnen Arten sind hier noch hervorzuheben J … Pierer's Universal-Lexikon