Begräbnißkosten

Begräbnißkosten

Begräbnißkosten (Impensae funeris, Rechtswiss.), der Aufwand, welchen das Begräbniß eines Todten macht. Die B. müssen nach gemeinem Rechte zunächst als eine Last der Erbschaft, durch welche diese selbst sich mindert, von dem Erben des Verstorbenen getragen werden, aushülfsweise dann von dem, der eine Person zu ernähren verbunden ist, wie vom Mann für die Frau u. vom Vater für das unter seiner Gewalt befindliche Kind. Sollte aber Niemand vorhanden sein, welcher auch aushülfsweise dazu verpflichtet wäre, so hat alsdann die Armenkasse einzutreten u. mindestens die nöthigen B. zu übertragen. Werden B. verlegt, so steht demjenigen, der dies that, gegen den eigentlich Verpflichteten gemeinrechtlich die Actio funeraria auf Ersatz dieser Kosten zu. Außerdem genießen dieselben auch bei einem entstehenden Concurse Vorzugsrechte, indem sie zu den absolut privilegirten Forderungsrechten gezählt werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Sterbekasse — Sterbekasse, 1) Kasse, zu welcher die Mitglieder einer Gesellschaft, entweder monatlich od. jährlich, gewisse Beiträge bezahlen, u. wofür bei ihrem Absterben eine einmalige Summe (Sterbegeld) od. eine Rente an die nächsten Erben ausgezahlt wird;… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zunft [1] — Zunft (Innung, Amt, Gaffel, Gaffelamt, Handwerk im engeren Sinne, Gilde, Gülte, Gilte, Amtsgilde, Zeche, Gewerk, Brüderschaft), die unter Genehmigung des Staates bestehende Verbindung mehrer zur Betreibung gewisser Gewerbe in eigenem Namen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Begräbnißkassen — Begräbnißkassen, sind meist mit Kranken u. Versorgungskassen verbundene Sparkassen, die von Handwerksgesellen, Fabrikarbeitern etc. durch Einlagen gebildet werden, um im Todesfall die Begräbnißkosten zu decken. Sie sind entweder freiwillige, wie… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Funeralien — (v lat.), 1) Ceremonien bei Leichenbegängnissen; 2) die bei Begräbnissen vornehmer u. sonst wichtiger Personen gehaltenen Predigten u. Reden nebst dem Lebenslauf der Verstorbenen; 3) Begräbnißkosten, daher Funeralkasse, Begräbnißkasse …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sterbegeld, das — Das Stêrbegêld, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die er, bey den Wittwen Cassen, dasjenige Geld, welches den Hinterlassenen eines Mitgliedes, sogleich nach dessen Absterben zur Bestreitung der Begräbnißkosten ausgezahlet wird …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Josepha Gentili (4) — 4Josepha Gentili, (20. Dec.), eine fromme Wittwe in Brixen, war die Tochter des Hofraths und Hauptmanns Franz von Gentili zu Buchenstein (Dorf im Regierungsbezirke Brixen) in Tyrol. Ihre Mutter hieß Elisabeth von Ingram. Josepha wurde am 24. Juli …   Vollständiges Heiligen-Lexikon

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