Belehnung

Belehnung

Belehnung (In vestitura). der gerichtliche Act, durch welchen der Vasall, nach angelobter Lehnstreue, feierlich durch den Lehnsherrn od. durch die von demselben dazu beauftragte Behörde, den Lehnhof, das Lehngut übertragen erhält. Der mit einem Lehn Begabte heißt ein Belehnter. Näheres s.u. Lehn u. Lehnrecht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Belehnung — Belehnung, s. Lehnswesen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Belehnung — Belehnung, Investitur, der feierliche, vor dem Lehnshofe zu vollziehende Akt, durch welchen der Lehnsvertrag geschlossen und der Vasall das Lehngut übertragen erhält …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Belehnung — (Investitur), Uebertragung eines Lehens durch einen besonderen Act; durch welchen der Lehensvertrag abgeschlossen wird; sie war je nach der Verschiedenheit der Lehen verschieden …   Herders Conversations-Lexikon

  • Belehnung — Der Begriff Leh(e)nswesen, auch Feudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Belehnung — Be|leh|nung 〈f. 20〉 das Belehnen, das Einsetzen in Lehensrechte * * * Be|leh|nung, die; , en: das Belehnen; das Belehntwerden. * * * Belehnung,   Investitur, im Mittelalter die feierliche Übertragung eines Lehens (Lehnswesen). * * * Be|leh|nung …   Universal-Lexikon

  • Belehnung — Be|leh|nung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Brandenburg [1] — Brandenburg (m. Geogr. u. Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zum Entstehen der Markgrafen von Nordsachsen 930. Die Ebenen zwischen der Mittel Elbe u. Mittel Oder, die heutige Provinz.B., bewohnten bis zur Völkerwanderung wahrscheinlich Sueven.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wildenberg (Adelsgeschlecht) — Territorium im Heiligen Römischen Reich Wildenberg Wappen …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”