Bußkanon

Bußkanon

Bußkanon, Inbegriff von Regeln u. Vorschriften über die Art u. Dauer der öffentlichen Kirchenbüße. Petrus, Bischof von Alexandrien, zu Anfang des 4. Jahrb., soll zuerst solche Regeln entworfen haben, die auf mehreren Synoden, namentlich zu Nicäa, 325 vermehrt wurden u. den Grund zu den späteren Pönitenzbüchern (Bußbüchern, Poenitentiales libri od. Poenitentialia) gaben, worin die den bußfertigen Sündern aufzulegenden Strafen verzeichnet sind.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Bußkānon — Bußkānon, in der ältern katholischen Kirche die Summe von Vorschriften über die Wiederaufnahme der Gefallenen. S. Bußbücher …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bußkanon — Bußkanon, s. Bußbücher …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Büßungen — Büßungen, Strafen, meist in Entbehrungen bestehend, welche den zur Kirchenbuße Verurtheilten auferlegt wurden, s.u. Kirchenbuße u. Bußkanon …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Canon [1] — Canon (v. gr. Kanōn), 1) eigentlich gerader Stab, um daran u. damit etwas aufrecht zu halten od. zu richten; daher 2) (Regula, Norma), Alles, was zu näherer Bestimmung od. Maßgebung dient, also Richtschnur, Regel, Gesetz, Vorbild, Muster; daher… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bußbücher — (Bußordnungen, Beichtbücher, lat. Libri poenitentiales), Anweisungen für Priester und Beichtväter über Verwaltung der Beichte, insbes. über die für einzelne Sünden aufzuerlegenden Bußübungen. Die abendländischen B. gründen sich auf den dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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