- Coriandrum
Coriandrum (C. L.), Pflanzengattung aus der Familie der Doldengewächse Umbelliferae-Coriandreae, 2. Ordn. 5. Kl. L., mit 5 spitzigen ungleichen Kelchzähnen, verkehrt herzförmigen Blumenblättern, mit eingeschlagener Spitze, die äußeren strahlig zweispaltig; die Frucht kugelig zehnrippig, kaum sich in 2 Theilfrüchtchen trennend, diese mit 5 niedergedrückten Hauptrippen u. 5 mehr vorstestenden Zwischenrippen, ohne Ölmäler in den Thälchen; kahle, einjährige, stark riechende Kräuter, mit weißen Blüthen. Art: C. sativum, in Südeuropa, auch in einigen Gegenden Deutschlands auf Ackerrändern u. unter dem Getreide wild wachsend; in Gärten, auch wohl auf Feldern, wie bei Erfurt, wegen des als Coriander (Coriandersamen) bekannten, kugelrunden, gelbgrau gestreiften Samens cultivirt. Die Pflanze, auch der frische Samen, riecht wanzenartig, dieser getrocknet aber gewürzhaft u. ist ebenfalls von gewürzigem, dabei süßlichem, scharfem Geschmack, enthält ätherisches Öl. Beide sind betäubend u. können sogar giftartig wirken. Getrocknet verliert der Samen diese Eigenschaft, wirkt dann blähungtreibend u. fördert, wie der Kümmel, die Verdauung. Er dient zum Hausgewürz, Zuthat zu Gebäcken od. in Würste, zu Eingemachtem, auch Bier. Officinell ist er als Zusatz zu Magen- u. blähungtreibenden Mitteln; auch candirt (Confectio coriandri).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.