Ehrhaftmachung
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Anrüchig — Anrüchig, 1) im gewöhnlichen Leben ein Mensch, dessen Ruf nicht tadellos, u. der daher auch zu Übernahme eines Ehrenamtes od. zu einer Auszeichnung im bürgerlichen Leben nicht geeignet ist. Nach juristischem Begriffe ist Anrüchigkeit der Makel,… … Pierer's Universal-Lexikon
Ehrlosigkeit — Ehrlosigkeit, 1) Mangel an Ehrgefühl; 2) der Zustand, in welchem man durch sein Betragen od. dessen Folgen (bes. durch entehrende Strafen) der bürgerlichen Ehre u. Achtung beraubt worden ist (vergl. Infamie). Ehrlose Personen sind nach den… … Pierer's Universal-Lexikon
Anrüchigkeit — Anrüchigkeit, im allgemeinen übler Ruf. In der Rechtswissenschaft bedeutet A. oder Unehrlichkeit eine Schmälerung der bürgerlichen Ehre und demgemäß der Rechtsfähigkeit, welche die Folge gewisser Eigenschaften einer Person war. Solche… … Meyers Großes Konversations-Lexikon