Eigenthümer

Eigenthümer

Eigenthümer, Person, welche eine Sache als ihr Eigenthum besitzt; s. Dominus.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Eigenthümer, der — Der Eigenthümer, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Eigenthümerinn, plur. die en, der oder die eine Sache als ein Eigenthum besitzet. Der Eigenthümer des Hauses, des Gutes, der Äcker u.s.f. S. Eigenthumsherr …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ususfructus — (Nießbrauch), das Recht von einer Sache alle Früchte u. Nutzungen (Fructus) zu ziehen u. alle Arten des Gebrauches (Usus) davon zu machen. Das Recht des U. steht zunächst jedem Eigenthümer zu, weil das Eigenthum das Recht der absoluten Herrschaft …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Servitūt — (vom Lat. Servitus), Dienstbarkeit, ein Recht an einer fremden Sache auf Benutzung derselben zu Gunsten eines individuell bestimmten andern Subjectes. S. bedeutet daher einerseits die Beschränkung des Eigenthums an einer Sache zu Gunsten eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Weg — Weg, 1) die Linie od. der Raum, welchen ein Punkt od. Körper bei seiner Bewegung beschreibt; 2) (lat. Via), der Raum, bes. auf der festen Erdoberfläche, auf welchem man von einem Orte zum andern gelangt. Meist sind die W e für diesen Zweck… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hutungsgerechtigkeit — (Weidegerechtigkeit, Hut u. Weidegerechtigkeit, Hut u. Triftrecht, Servitus pascendi), die dingliche Servitut; vermöge[648] deren dem Besitzer eines Grundstücks das Recht zusteht, das zum Zweck u. zur Cultur jenes Grundstücks nöthige Vieh auf dem …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Expropriation — (v. lat.), Zwangsenteignung), die auf den Grund gesetzlicher Vorschrift zum Besten eines öffentlichen Unternehmens verlangte nöthigenfalls mit gerichtlichem Zwang realisirbare Abtretung von Privateigenthum, bes. Grundeigenthum an den Staat od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bergrecht — (Rechtsw.), 1) im weiteren Sinne der Inbegriff aller derjenigen rechtlichen Vorschriften, welche den Bergbau u. das Bergwesen betreffen; 2) im engeren Sinne diejenigen Rechtsgrundsätze, die sich auf die Erlangung des Bergeigenthums (s. unten) u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Usucapĭo — (lat.), 1) (Usus auctoritas), im älteren Römischen Recht diejenige Art der Adquisitivverjährung, nach welcher das quiritarische Eigenthum durch rechtmäßigen u. in gutem Glauben erlangten Besitz von einem Jahr bei beweglichen u. von zwei Jahren… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Weide [1] — Weide, 1) das Futter, welches im Freien wächst u. von den dahin getriebenen Thieren abgefressen wird; 2) die Grundstücke, wo Weidefutter natürlich od. künstlich angebaut wächst u. wohin das Vieh getrieben wird. Man unterscheidet: a) Beständige od …   Pierer's Universal-Lexikon

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