- Executionspatent
Executionspatent, die gerichtliche Ausfertigung, worin der Gerichtsdiener angewiesen wird, die Execution zu vollziehen. Die Vorzeigung desselben gilt als Legitimation für den Gerichtsbeamten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Executionspatent, die gerichtliche Ausfertigung, worin der Gerichtsdiener angewiesen wird, die Execution zu vollziehen. Die Vorzeigung desselben gilt als Legitimation für den Gerichtsbeamten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.