Feldeintheilung

Feldeintheilung

Feldeintheilung, besteht darin, daß eine ganze Flur mit regelmäßigen Flurwegen durchschnitten u. allen Grundstücken eine solche Form gegeben wird, daß sie auf zwei entgegengesetzten Seiten an Feldwege stoßen, daß unregelmäßige Formen der Äcker ganz wegfallen, daß die Zahl der Ackerstücke möglichst vermindert wird u. umfassende Flurwege, Gräben u. Raine beseitigt werden, daß Abzugsgräben auf Kosten der Gemeinde hergestellt u. die neuen Flurwege auf das beste hergestellt u. unterhalten werden. Der Lauf der alten Grundstücke, wenn diese nicht natürlich abgegrenzt sind, wird nicht festgehalten, vielmehr die Zahl der einzelnen Ackerstücke möglichst vermindert. Die Besitzer mehrer Parzellen in derselben Lage u. Flur werden möglich zusammengelegt; Theilung einer auf den Weg stoßenden Parzelle kann in der Breite des Grundstückes so lange geschehen, als dadurch dem [170] Nachbar kein Schade erwächst; eine solche Theilung aber, in Folge welcher das Grundstück nicht noch auf zwei Seiten an Flurwege stoßen würde, darf nicht stattfinden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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