- Frankel [2]
Frankel, Zacharias, geb. 1801 in Prag, studirte jüdische Theologie, wurde 1831 Rabbiner des Leitmeritzer Kreises in Böhmen u. Ortsrabbiner in Teplitz, wo er sich des bestrebte, den Cultus seiner Glaubensgenossen zu heben u. religiös-moralische Lehren unter denselben zu verbreiten, u. vor Allem sich des religiösen Jugendunterrichts annahm. Er wurde 1836 Oberrabbiner für Dresden u. Leipzig, in welcher erstern Stadt durch ihn seit 1837 der Bau der Synagoge zu Stande kam, u. 1855 Oberrabbiner u. Director des jüdisch-theologischen Seminars in Breslau. In Folge seiner Schrift: Die Eidesleistung der Juden in theologischer u. historischer Beziehung (Berl. 1840, 2. Aufl. Dresd. 1847), wurde auf dem Landtage 1840 für Sachsen ein neues Gesetz für die Eidesleistung der Juden eingeführt. Er schr. noch: Vorstudien zu der Septuaginta, Lpz. 1841; Der gerichtliche Beweis nach mosaisch-talmudischem Rechte, ein Beitrag zur Kenntniß des mosaisch-talmudischen Criminal- u. Civilrechtes, Berl. 1846; Über den Einfluß der palästinischen Exegese auf die alexandrinische Hermeneutik, Lpz. 1851; gab auch 1844–46 die Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums u. gibt seit 1852 die Monatsschrift für Geschichte u. Wissenschaft des Judenthums heraus.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.