Generalstaaten

Generalstaaten

Generalstaaten, 1) ehedem die versammelten Deputirten der vereinten Niederlande, weil sie sich mit Gegenständen, welche das gemeinschaftliche Wohl aller Provinzen betrafen, z.B. mit Krieg u. Bündnissen, beschäftigten. Sie residirten in Haag, gingen seit 1593 nicht auseinander u. bestanden aus 60 Deputirten; doch hatte jede der sieben Provinzen nur Eine Stimme. Die Deputirten wurden theils auf Lebenszeit, theils auf bestimmte Zeit nach Belieben der Provinzen erwählt; Offiziere u. in anderem Staatsdienst Stehende waren seit 1625 ausgeschlossen. Der Erbstatthalter wurde als erstes Mitglied der G. angesehen; bei der Eroberung Hollands durch die Franzosen 1795 wurden sie aufgelöst; vgl. Niederlande; 2) seit 1815 die Deputirten der beiden ständischen Kammern in den Niederlanden. Titel: Ihre Edelmögenden; Residenz: Haag u. Brüssel abwechselnd, vgl. Niederlande (Gesch.). Nach der Trennung Belgiens im Jahre 1830 wurden sie wieder ausschließlich auf die sieben vereinten nördlichen Provinzen der Niederlande beschränkt. Die erste Kammer besteht aus 39 Mitgliedern, von den Provinzialständen auf neun Jahre ernannt; die zweite aus 68 Mitgliedern, von den Wählern der verschiedenen Bezirke auf vier Jahre ernannt; 3) falsche Übersetzung des franz. Etats généraux, s.d. 2).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Generalstaaten — Generalstaaten, Name der allgemeinen Versammlung der Deputierten der Provinzialstaaten oder Provinzialstände der Niederlande unter burgundischer Herrschaft seit der Mitte des 15. Jahrh.; in der ehemaligen Republik der Niederlande die von den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Generalstaaten — Generalstaaten, in der ehemal. Republik der Niederlande die Versammlungen der von den Provinzialstaaten gewählten Abgeordneten zur Führung der Staatsgeschäfte; im jetzigen Königreich Name der Landesvertretung. – G. in Frankreich, s. États… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Generalstaaten — Generalstaaten, s. états généraux u. Niederlande …   Herders Conversations-Lexikon

  • Generalstaaten — Die Generalstaaten (niederländisch: Staten Generaal) sind das Parlament der Niederlande. Es besteht aus zwei Kammern. Die erste Kammer kann über Gesetzentwürfe abstimmen, sie aber nicht ändern; die zweite Kammer ist das eigentliche Parlament.… …   Deutsch Wikipedia

  • Generalstaaten — Ge|ne|ral|staa|ten 〈Pl.〉 1. 〈in der ehemaligen Republik der Niederlande〉 die Vertreter der sieben Provinzialstaaten 2. 〈heute〉 das niederländische Parlament * * * Ge|ne|ral|staa|ten <Pl.>: 1. niederländisches Parlament. 2. (Geschichte) im… …   Universal-Lexikon

  • Generalstaaten — Ge|ne|ral|staa|ten 〈Pl.〉 1. 〈in der ehemaligen Republik der Niederlande〉 die Vertreter der sieben Provinzialstaaten 2. 〈heute〉 das niederländ. Parlament …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Generalstaaten — Ge|ne|ral|staa|ten die (Plur.) <nach niederl. Staten Generaal aus fr. états généraux, vgl. ↑Etats généraux>: 1. das niederl. Parlament. 2. im 15. Jh. der vereinigte Landtag der niederl. Provinzen. 3. 1593 1795 die Abgeordnetenversammlung… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Generalstaaten — Ge|ne|ral|staa|ten Plural (das niederländische Parlament) …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Zweite Kammer der Generalstaaten — Plenarsaal der Zweiten Kammer Die Zweite Kammer der Generalstaaten (niederländisch: Tweede Kamer der Staten Generaal, Aussprac …   Deutsch Wikipedia

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