- Gerichtslängerung
Gerichtslängerung, ein Stillstand im Gericht, wo nichts verhandelt od. entschieden wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gerichtslängerung, ein Stillstand im Gericht, wo nichts verhandelt od. entschieden wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.