- Handknochen
Handknochen, 1) (Ossa manus), die in Verbindung die knöcherne Hand des Skelets darstellenden Knochen. Man unterscheidet: A) Handwurzelknochen (O. carpi), deren acht sind u. in zwei Reihen liegen; obere od. hintere Reihe. a) Der erste auf der Daumenseite ist das Kahnbein (Os naviculare), mit einer stumpfen Erhabenheit (Tuberculum ossis navicularis) auf der Hohlhandseite; b) das Mondbein (Os lunatum s. semilunare); c) das dreieckige Bein (Os triquetrum); d) das Erbsen- od. Linsenbein (Os pisiforme s. lenticulare). In der zweiten, vorderen od. unteren Reihe: e) das größere vieleckige Bein (Os multangulum majus), von unregelmäßiger Gestalt, mit einem erhabenen Rand zwischen seiner Volar- u. Radialfläche; f) das kleinere vieleckige Bein (Os multangulum minus), mit seinem dickern Ende nach dem Rücken, mit dem dünnern nach der Hohlhandfläche der Handwurzel gelegen; g) das Kopfbein (Os capitatum), der größte Handwurzelknochen nach dem Armknochen zu, mit einem kopfförmigen Fortsatz (Capitulum) versehen; h) das Hakenbein (Os hamatum), an der Hohlhandfläche mit einem hakenförmigen Fortsatz (Hamulus s. Processus unciformis) versehen. Sie haben sämmtlich gegen den Handrücken zu eine gewölbte, gegen die Handfläche zu eine ausgehöhlte Seite. Die drei ersten der hinteren Reihe gehen mit dem Vorderarm Gelenkverbindungen ein, die vierte der zweiten Reihe mit den Mittelhandknochen. Auf der Handslächenseite machen sich vier Erhabenheiten (Eminentiae carpi) bemerklich (vom Kahnknochen, von dem großen vieleckigen Knochen, dem Linsenknochen u. dem Hakenknochen, gebildet), zwischen denen die zu der Innenseite der Hand gehenden Gefäße u. Nerven, auch die Sehnen der Fingerbenger, eine gesicherte Lage finden B) Mittelhandknochen (Ossa metacarpi), bilden in Verbindung die Mittelhand u. zugleich für jeden Finger eine Grundlage, der des Daumens kann jedoch wegen seiner freien Beweglichkeit auch als erstes Daumenglied betrachtet werden. An jedem unterscheidet man ein oberes (Basis) u. unteres Ende (letzteres, womit ein jedes mit dem zu ihm gehörigen Finger in Verbindung steht, auch als Köpfchen [Capitulum] bezeichnet) u. ein zwischenliegendes Mittelstück (Corpus), hinsichtlich dessen sie zu den Röhrenknochen (s.d.) gehören. C) Fingerknochen (Phalanges digitorum), die knöchernen Grundlagen der Fingerglieder, deren der Danm zwei, jeder übrige Finger drei hat. Man unterscheidet an allen ein Mittelstück u. zwei Enden, welche, mit Ausnahme des äußersten Fingerglieds, an beiden Enden überknorpelt sind u. Gelenke bilden: die der ersten Reihe, flache Gelenkgruben zur Einlenkung mit dem Mittelhandknochen eines jeden Fingers u. rollenartige Gelenkflächen zur Einlenkung mit der zweiten Reihe. Diese (welche dem Daumen abgeht) ist ebenso gebildet, nur kürzer u. weniger in ihren Enden ausgezeichnet. Die letzte Reihe (die Nagelglieder) hat am oberen Ende eine schwache sattelförmige Gelenkfläche u. endet sich[953] vornehmlich auf der Beugeseite rauh, auf der Rückenseite mehr wulstig. D) Sesambeiuchen u. zwar zwei am ersten Gelenke des Daumens. 2) Die Knochen der Köte u. des Fessels am vordern Pferdefuße.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.