- Hand [1]
Hand (Manus), der äußerste, aber zugleich der Haupttheil des menschlichen Armes, einer der wesentlichsten Charaktere der menschlichen Bildung, da, zu Folge des aufrechten Ganges des Menschen, seine vorderen Außenglieder nicht, wie bei Vierfüßlern, zu Körperstützen, zum Gehen u. Laufen, sondern zu edleren Lebensverrichtungen bestimmt sind, deren viele zu Kunstfertigkeiten sich erheben, denen allen aber die Verrichtung des Greifens u. Tastens zum Grunde liegt. Unter Thieren haben indessen Affen nicht nur eigentliche Hände, sondern es sind bei diesen, als Thieren, welche mehr auf Bäumen als auf platter Erde leben, auch die hinteren Extremitäten zu Händen ausgebildet, indem an ihnen bes., wie an der Menschenhand, ein abstehender Daumen sich bemerklich macht. Die H. wird größtentheils aus Knochen gebildet (s.u. Handknochen), welche in Verbindung, als knöcherne H., auch die Grundform der H. zeigen. Hinsichtlich dieser unterscheidet man eine äußere, leicht gewölbte Seite (Handrücken), worauf äußerlich blos einzelne Sehnen der Streckmuskeln der Finger, außerdem mehr od. minder Hautvenen unterscheidbar sind, wogegen die übrigen den Fingern gehörigen Gefäße, auch Nerven, in der Tiefe der H. eine sicherere Lage haben. Durch zwei Handränder (bei geradem Herabhängen der Hände einen vorderen, der Speiche, u. einem hinteren, der Ellenbogenröhre entsprechenden) geht der Handrücken in die Handfläche über, welche durch die Fähigkeit der Finger sich nach derselben hinzukrümmen, so auch wegen der Beweglichkeit des Daumen in seinem Mittelhandknochen, indem dieser sich dem entgegengesetzten Handrande nähert, zur Hohlhand wird. Die Finger vollenden eigentlich die H. vorwärts, können aber auch als einzeln angefügte Theile betrachtet werden. Zur H. gerechnet[924] bildet der Haupttheil der H., dem die einzelnen Knochen, an welche die fünf Finger eingelenkt sind, zur Grundlage dienen, welche daher auch als eigene Knochen fühlbar sind, die Mittelhand (H. im engsten Sinne), deren oberer Theil (bei hängender H.), nach dem Handgelenk zu, dann als Handwurzel unterschieden wird. Nächst den Knochen tragen zur Vollendung der Form der H., bes. auf der Handfläche, mehrere Muskeln bei, welche zur Bewegung der Finger dienen. Bes. gehören dahin von den Daumenmuskeln die, welche an den Handknochen selbst ihren Hauptansatz haben u. bei ihrer Wirkung durch ihr Aufschwellen der Hohlhand sich bemerklich machen, eben so die auf dem Handrande unter dem kleinen Finger nach der Handfläche zu dem kleinen Finger angehörigen Muskeln. Bei der geballten Faust (s. Ballen) treten dann beide Muskelpartien als feste Fleischpolster hervor, wodurch die H. bes. an diesen Stellen zum Klopfen, Aufstemmen etc. geschickt wird. Durch die der H. eigenen sehnigen Überzüge (s.u. Handmuskeln), welche unmittelbar unter der äußeren Haut liegen, in Verbindung mit den Handbändern, wodurch die Handknochen unter sich zusammengefügt sind, erhält die H. die ihr eigene Festigkeit, die in ihr laufenden Gefäße u. Nerven aber bekommen dadurch die nöthige Sicherung. Nicht nur die Beweglichkeit der einzelnen Handtheile, mit Einschluß der Finger, sondern auch das schickliche Verhältniß dieser zu einander, machen die H. vorzüglich zum Fassen u. Greifen tauglich, wobei ihr bes. die Beweglichkeit der Speiche, an welcher sie ihre Hauptbefestigung hat, um die Ellenbogenröhre, für die Wendung sehr zu Statten kommt (vgl. Pronation u. Supination). Außer dieser drehenden Bewegung, wobei die H. entweder auf den Rücken od. die Fläche gewendet wird, unterscheidet man noch Streckung u. Beugung, u. als Seitenbewegung, Anziehen (auf der. Daumenseite) u. Abziehen (auf der Seite des kleinen Fingers), eben so aber auch Beugung u. Streckung sämmtlicher od. einzelner Finger u. An- u. Abziehen derselben von einander, wodurch eben die mannigfaltigen Bewegungen der H. bewirkt werden. Durch Beugung der vier kleineren Finger u. Anziehen des Daumens wird die H. zur geschlossenen H. Da aber die H. mit den Fingern vornehmstes Tastorgan des Menschen ist, so wurde sie auf ihrer Innenseite, bes. aber an den Fingerspitzen, mit einer blut- u. nervenreichen Haut versehen. Es zeigt sich daher auch die Haut hier immer mehr od. weniger geröthet, u. es ist auch selbst der Handfläche ein eigenes, mehr od. weniger in das Gemeingefühl übergehendes Gefühl verliehen, welches bes. beim Streicheln od. Fassen von Gegenständen als ein natürliches Verlangen hervortritt. Durch häufigen Gebrauch der H. zu harten Verrichtungen aber wird die Haut theilweise callös (harte H.), u. das seine Gefühl geht auf diesen Stellen verloren. Auch ist der Unterschied der natürlichen Temperatur der Hände, bes. auf ihrer inneren Seite, merkwürdig, da er mit dem Temperament des Menschen u. seinem Gesundheitszustand zusammenhängt, daher auch heiße u. kalte Hände, so wie auch eine auffallende Röthe der Hohlhand, in Krankheiten charakteristisch sind. Aus der Deutung der Linien, Furchen u. Erhöhung der H. entstand eine Art Aberglaube, die Chiromantie (s.d.). Die H, dient auch als Maß; so gibt sie in ihrer Ausbreitung die Spanne (s.d.), sie selbst ist, in der Regel, in ihrer Länge gleich einer Gesichtslänge, ihre Breite, ohne den Daumen, 2/3 ihrer Länge. Außerdem dient die H. dem Arm zur Unterstützung beim Anstemmen u. Bewegen, auch zur Aufnahme einer Last, auf die einfachste Art zum Aufstemmen des Kopfes, obgleich, wie beim Gehen der Gaukler auf den Händen, diese dem ganzen Körper zur Stütze zu dienen fähig sind. Wesentlich ist für einen großen Theil von Verrichtungen mit der H. die gegenseitige Unterstützung beider Hände, daher auch den Menschen ein Händepaar verliehen wurde. Für die gewöhnlichen Verrichtungen wird zwar wegen mehrer Übung der rechten H. ein Vorzug gegeben; aber für manche Verrichtungen, wie beim Reiten, ist das, was die linke H. leistet, wichtiger. In den geselligen Verhältnissen des Lebens wird die Menschenhand als einer der vorzüglichsten edeln Theile des Körpers ausgezeichnet u. gilt überhaupt als Repräsentant des freien Handelns. Es wird nicht leicht einen religiösen Ritus geben, in welchen die H. nicht wesentlich eingreift. So werden beim Gebete die Hände nach dem Himmel gestreckt, od. ausgebreitet, od. gefaltet (s. Falten der Hände), letzteres zur Andeutung, daß für die Stunde der Andacht die Hände von jeder Arbeit feiern sollen; durch Handauflegen geistliche Personen, Täuflinge, Confirmanden geweihet (s. Auflegung der Hände); so wird auch beim Schwur die H. emporgehoben od. auf die Brust gelegt. Durch Emporhebung der Hände, bes. der rechten, wird beim Stimmensammeln der Beifall, eben so durch Händeklatschen die freudige Zufriedenheit mit der Leistung von etwas ausgesprochen (s. Applaudiren). Der Händedruck gilt als ein allgemein verständliches Zeichen des Wohlwollens u. der Zuneigung; der Handkuß wird als Andeutung der Unterwürsigkeit unter einen fremden Willen angesehen; der Handschlag dient zur Versicherung der Treue. Vorzüglich geltend macht sich daher auch die H. bei Ehegelübden. In allen Tänzen, in denen die Liebe symbolisirt ist, ist das Reichen der H. ein Haupttheil, eben so auch bei Veruneinigten das Reichen der H. Zeichen der Versöhnung. Die H. an den Mund legen bedeutet im Morgenland Freude. Im A. T. wird H. Gottes bald im schlimmen Sinne gebraucht, von Strafen, bald in gutem, von Wohlthaten u. Gunstbezeugungen. In der Heraldik ist die aufrecht gestellte rechte H. entweder ist flach, wenn sie dem Beschauenden das Innere offen zeigt, od. geschlossen (Faust), wo gleichfalls das Innere zugekehrt ist; kehrt sie den Rücken auswärts, so heißt sie verwandte Faust. Sie soll Stärke, Einigkeit, Treue u. Unschuld bedeuten; so wie sie auch Zeichen des Rechts u. der Gerechtigkeit war (Gerechtigkeitshand), wie auf dem fränkischen u. späteren französischen Scepter. In der Rechtssprache bezeichnet der Satz: Hand muß Hand wahren, daß zur rechtlichen Verfolgung fahrender Habe, wenn diese mit dem Willen des Eigenthümers auf eine das Eigenthum nicht übertragende Weise (z. B. durch Leihe od. Verpfändung) in den Besitz eines Anderen gekommen ist, dann dem Eigenthümer gegen den weiteren Besitzer eine Klage nicht zusteht, sondern derselbe nur gegen den ursprünglichen Empfänger der Sache klagend auftreten kann. Der Satz erklärt sich dadurch, daß das ältere Deutsche Recht die rechtliche Verfolgung fahrender Habe nur als Delictsklage,[925] nämlich nur für den Fall gestohlenen od. geraubten Gutes betrachtet. In den neueren Particularrechten findet sich derselbe aber doch nur mit verschiedenen Modificationen angenommen, welche theils darin bestehen, daß zur Ausschließung der dinglichen Klage bei dem dritten Besitzer guter Glaube vorausgesetzt wird; theils darin, daß wenn der gutgläubige Besitzer die Sache durch Kauf erwarb, der Eigenthümer ihm den dafür gegebenen Preis erstatten muß; theils darin, daß der Satz nur bei denjenigen Sachen Geltung hat, welche auf offenem Markte, in offenem Laden u. von Leuten, welche zum Verkauf solcher Sachen überhaupt berechtigt u. unverdächtig sind, od. in öffentlichen Versteigerungen gekauft wurden. 2) (Jagdw.), so v.w. Branke; 3) die Klaue der Falken; 4) die Reihenfolge des Ausspielens; so: vor der H. ausspielen, eher ausspielen, als die Reihe an einen kommt; hinter der H. sitzen, nach einem Anderen od. zuletzt auszuspielen haben; 5) die Jedem eigenthümliche Art, die Schriftzüge zu machen; daher auch so v.w. Namensunterschrift; 6) (Seew.), H. des Ankers, sein Arm; Seeanker haben deren zwei, Flußanker vier. Daher: Handbaum od. Handspake, auch Spillbaum, hölzerner Hebel an der Ankerwinde. Handgriff eines Ruders od. eines Riemen, das oberste Ende, welches der Ruderer beim Rojen (s.d.) mit den Händen umgreift. Hand über Hand, die Art ein Tau anzuholen, wenn dabei die eine H. über die andere am Taue vorgelegt wird, um es an sich zu ziehen. Handloth, kleines Senkblei zum Lothen der Meerestiefen bis auf 25 od. 30 Faden. Handsäge, s. Fuchsschwanz. Handwinde, s. Daumkraft.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.