Herbergagĭum

Herbergagĭum

Herbergagĭum (Herbergaria), 1) eine ritterliche Wohnung, 2) ritterliche Beherbergung; 3) bei Klöstern so v.w. Hospital; 4) bei Bischöfen, Pfarrern etc. die Pflicht der Übung der Gastfreiheit gegen Reisende u. Fremde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Herberge, die — Die Hêrbèrge, plur. die n, von Heer und bergen. 1) * Ein Ort, wo sich ein Heer, d.i. viele, vor der Witterung bergen, oder daselbst Schutz finden können. Zu dieser eigentlichsten, aber bereits veralteten Bedeutung, gehöret das Engl. Harbour, ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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