Heroĭcum judicĭum
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Ehrengericht — Ehrengericht, 1) (Judicium heroicum, J. equestre, Ehrentafel), privilegirtes Gericht, vor welchem die Ehrensachen adeliger Personen untersucht u. entschieden werden sollen, um Duelle zu verhindern. Die Art dieser Gerichte, welche von den Rittern… … Pierer's Universal-Lexikon