Ehrengericht

Ehrengericht

Ehrengericht, 1) (Judicium heroicum, J. equestre, Ehrentafel), privilegirtes Gericht, vor welchem die Ehrensachen adeliger Personen untersucht u. entschieden werden sollen, um Duelle zu verhindern. Die Art dieser Gerichte, welche von den Rittern durch Verträge errichtet u. von den Landesherren bestätigt wurden, welche ihr eigenes Ehrenrecht u. einen besonderen Ehrenrichter (Ehrenmarschall) hatten, vor welchem der, welcher vor diesem Gerichte gerichtet sein wollte, seine Schilde. u. Ahnen beweisen mußte, u. die man bes. in Österreich, Schlesien u. den Lausitzen fand, haben jetzt aufgehört, u. es sind nur die geblieben, welche durch besondere landesherrliche Gesetze errichtet od. angeordnet sind. E-e bestehen 2) in mehreren Armeen u. haben den Zweck, die gemeinsame Ehre der Genossenschaft, sowie die Ehre des Einzelnen zu wahren, gegen[511] diejenigen Mitglieder, deren Benehmen dem richtigen Ehrgefühl od. den Verhältnissen des Offizierstandes nicht entspricht, einzuschreiten u. wo nöthig auf die Entfernung unwürdiger Glieder aus der Genossenschaft anzutragen, damit die Ehre des Offizierstandes in ihrer Reinheit erhalten u. der gute Ruf jedes Einzelnen, sowie des Ganzen unbefleckt bleibe. Zur Competenz der E-e gehören alle Handlungen u. Unterlassungen, welche nicht durch besondere Gesetze als strafbar bezeichnet, gleichwohl aber dem richtigen Ehrgefühl od. den Verhältnissen des Offizierstandes zuwider sind, wie Mangel an Entschlossenheit, fortgesetztes Schuldenmachen, eine ungeziemende Lebensweise, Mangel an Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten, fortdauernde mangelhafte Erfüllung der Dienstobliegenheiten, Neigung zum Trunk etc. Außerdem haben die E-e die Streitigkeiten u. Beleidigungen der Offiziere unter sich, sowie die Anreizungen zum Zweikampfe, insofern dieselben nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Acte des Dienstes stehen u. deshalb zugleich als Dienstvergehen zu bestrafen sind, vor ihr Forum zu ziehen. In Preußen bildet das Offiziercorps jedes Regiments ein E., das alljährlich einen Ehrenrath wählt, welcher von dem Commandeur bei vorkommenden Fällen mit der Führung der Untersuchung beauftragt wird. Sind die Acten spruchreif, so spricht das gesammte Offiziercorps des Regiments das Urtheil, das nur auf Freisprechung, auf eine Warnung, auf Entlassung aus dem Dienste, auf Entfernung aus dem Offizierstande, womit der Verlust des Titels der Charge u. die Unfähigkeit zur Wiederanstellung als Offizier verbunden ist, auf Verlust des Rechts, die Militäruniform zu tragen, auf Entfernung aus dem bisherigen Wohnort lauten darf. Jedes Urtheil bedarf der Bestätigung des Königs. Bei Streitigkeiten u. Beleidigungen soll der Ehrenrath die Vermittelung versuchen, läßt sich diese nicht herbeiführen, so muß er als Kampfrichter dem Duelle beiwohnen. Auch 3) auf Universitäten, wo früher nur die Burschenschaft E-e hatte, sind die E-e in neuester Zeit allgemeiner u. hier u. da sogar gesetzlich gemacht worden. Ihre Bestimmung ist, bei contrahirten Duellen Aussöhnung der Parteien zu versuchen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ehrengericht — Ehrengericht, jedes zur Untersuchung und Beilegung von Ehrensachen niedergesetzte Gericht von Standesgenossen, z.B. für Offiziere, Sanitätsoffiziere, Studenten, und als entscheidende Disziplinargerichte für Ärzte, Rechtsanwälte sowie für jede… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ehrengericht — Ein Berufsgericht (oder auch Ehrengericht) ist in Deutschland ein Gericht, das Disziplinarmaßnahmen wegen eines Verhaltens verhängen kann, das mit dem Ansehen des Berufes nicht vereinbar ist. Meist sind die Berufsgerichte auch für die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehrengericht, das — Das Ehrengericht, des es, plur. die e, an einigen, besonders Oberdeutschen Orten, ein Gericht, von welchem die Streithändel adeliger Personen untersucht und entschieden werden. Das Schlesische Ritter und Ehrengericht, welches sein eigenes… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ehrengericht — Eh|ren|ge|richt 〈n. 11〉 Gericht von Standesgenossen zur Beilegung von Ehrenhändeln * * * Eh|ren|ge|richt, das: standesinternes Gericht, das sich zur Wahrung der Standesehre besonders mit der Verfolgung von Pflichtverletzungen befasst. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Ehrengericht — Eh|ren|ge|richt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • EhrG — Ehrengericht EN disciplinary court …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Ehrengerichte — Ehrengerichte, im allgemeinen die zur Untersuchung und Beilegung von Ehrensachen niedergesetzten Gerichte von Standesgenossen. Sie kamen zuerst beim deutschen Adel als vertragsmäßige Einrichtungen, sogen. Ehrentafeln (judicia heroica oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Festlandsmannschaft — Die ab 1837 in Göttingen wieder aufkommenden Landsmannschaften (Studentenverbindungen) werden häufig auch als Reformlandsmannschaften, Festlandsmannschaften oder neue Landsmannschaften bezeichnet. Mit ihren Grundsätzen traten sie für die… …   Deutsch Wikipedia

  • Duell Vering-Salomon — Das Duell Vering–Salomon wurde von den Studenten Carl Vering und Eduard Salomon am 6. Februar 1890 bei Freiburg im Breisgau ausgetragen. Mit dem für Salomon tödlichen Ausgang waren die Albert Ludwigs Universität und die badischen Gerichte und… …   Deutsch Wikipedia

  • Berufsgericht — Ein Berufsgericht (oder auch Ehrengericht) ist in Deutschland ein Gericht, das Disziplinarmaßnahmen wegen eines Verhaltens verhängen kann, das mit dem Ansehen des Berufes nicht vereinbar ist. Meist sind die Berufsgerichte auch für die… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”