- Kammerziel
Kammerziel, 1) Beiträge der Reichsstände zur Unterhaltung des ehemaligen Reichskammergerichts; 2) die Termine zur Zahlung jener Beiträge; waren sie rückständig, so wurden sie in Ausstandsterminen eingezogen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Kammerziel, 1) Beiträge der Reichsstände zur Unterhaltung des ehemaligen Reichskammergerichts; 2) die Termine zur Zahlung jener Beiträge; waren sie rückständig, so wurden sie in Ausstandsterminen eingezogen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Kammerziel — Kammerziel, im alten Reiche der Beitrag, den ein Reichsstand zur Unterhaltung des Reichsgerichts leisten sollte … Herders Conversations-Lexikon
Kammerziel, das — Das Kammerziel, des es, plur. die er. 1) Das Ziel, oder der Termin, in welchem die Reichsstände das zur Unterhaltung des Kammergerichtes zu Wetzlar bestimmte Geld zu bezahlen schuldig sind. 2) In figürlicher und gewöhnlicherer Bedeutung,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Hochstift Würzburg — Territorium im Heiligen Römischen Reich Hochstift Würzburg Wappen … Deutsch Wikipedia
Kammerzieler — Der Kammerzieler, auch Reichskammerzieler oder Kammergerichtszieler (Zieler: veralteter Plural hier ursprünglich für Ziel im Sinne des Termins, an dem Abgaben zu entrichten waren, dann davon abgeleitet die Abgabe / Steuer selbst), war die einzige … Deutsch Wikipedia
Ziel [1] — Ziel, 1) das bestimmte Ende eines Raumes, die Grenze; 2) eine zu einer gewissen Handlung vorgeschriebene od. bestimmte Zeit, daher Zieltag; 3) bes. ein Zahlungstermin; 4) so v.w. Kammerziel; 5) die Zeit, bis zu welcher ein Geselle bei dem Meister … Pierer's Universal-Lexikon
Ziel, das — Das Ziel, des es, plur. die e, im Oberd. die er. 1. Das bestimmte Ende eines Raumes, die Gränze. Unserm Leben ist ein Ziel gesetzt, welches wir nicht überschreiten können. Das Lebensziel. Einem Maß und Ziel setzen, ihm Gränzen vorschreiben, ihn… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart