- Kobi
Kobi, 1) die große Wüste im centralen Hochasien (chinesisch Schamo, d.h. Sandmeer), genannt), eine gewaltige, meist unfruchtbare Hochebene von mehr als 40.000 QM., die Heimath der Mongolen; begrenzt im Westen vom Belurtag, im Osten vom Khing-Kai-Gebirge, im Norden vom Tschianschar u. Altai, im Süden vom Küenlün u. dessen östlichen Fortsetzungen, ist das Land keineswegs eine einförmige Ebene, sondern ist hie u. da von einzelnen Gebirgszügen durchsetzt u. zeigt nicht unbeträchtliche Unterschiede seiner Erhebung; die höchste Erhebung scheint im östlichen Theile, zugleich dem unwirthbarsten, stattzufinden u. etwa 4000 Fuß zu betragen. Man nimmt an, daß die ganze Ebene einst ein Binnenmeer gewesen sei, von welchem die salzigen Steppenseen noch den Überrest bildeten. Der Boden ist meist steinig od. sandig, eine grauenvolle Einöde ohne alle Vegetation, wasserarm, u. nur an manchen Stellen sind Oasen vorhanden, welche den Nomadenhorden u. dem Wilde zum Aufenthalte dienen. Von den Gewässern sind zu nennen: im westlichen Theile der Khaschgar u. Jarking. welche nach ihrer Vereinigung mit dem Khotan als Tarirn in den See Lop-Noor münden; nördlich von diesem See liegt der See Bostu-Noor u. südöstlich davon der See Khara, in welchen der Bulanghir mündet; den nordöstlichen Saum der Wüste berührt ein Nebenfluß des Amur, der Keilen u. dessen östlicher Zufluß, der Kalka. Man unterscheidet Theile der großen Landstrecke durch besondere Benennungen, z.B. Makhai-, Tangut-, Tschugur-, Pasta-, Ölöt-, Sarkha-, Boka-, Galbai-K. u.a. Die Bevölkerung kann bei der Beschaffenheit des Landes nur gering sein. Der Verkehr beschränkt sich auf den Durchzug von Karawanen, welche im Übrigen mit den größten Gefahren zu kämpfen haben, eines Theils wegen des Mangels an Lebensmitteln, Futter u. Wasser, andern[628] Theils wegen der großen Kälte im Winter u. der sich häufig im Sommer einstellenden furchtbaren Stürme. 2) Kleiner befestigter Ort u. Militärposten im russischen Gouvernement Tiflis (Kaukasien), im Gebiete der Osseten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.