Kriegscontrebande

Kriegscontrebande

Kriegscontrebande, die Zuführung von Kriegsbedürfnissen von einem neutrale Staate an einen der kriegführenden Staaten. Was als K. anzusehen, steht nur durch den Gebrauch fest, verändert sich aber oft nach Umständen; unbedingt zählt man dazu den Zuschub von Mannschaften od. Offizieren, von Waffen u. Munition, sowie Rohproducte zur Herstellung dieser; in neuerer Zeit hat man selbst Steinkohlen u.a. Dinge dazu gerechnet. Von dem Feinde betroffen, wird die K. weggenommen od. selbst als ein Act der Feindseligkeit betrachtet; vgl. Contrebande.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Neutralität — Neutralität, der völkerrechtliche Zustand, in welchem sich ein Staat befindet, welcher während eines Krieges keinem der kriegführenden Theile Beistand leistet. Der allgemeine Charakter dieses Verhältnisses beruht in dem Fortbestand aller Rechte… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Gesetze, welche für die Schiffahrt gelten, namentlich bei dem Seekriege. Sie sind privatrechtlicher Natur, sofern sie die Schiffahrt und den Seehandel der Angehörigen des Staats betreffen, der sie erläßt, hingegen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Nordamerikanische Freistaaten [2] — Nordamerikanische Freistaaten (Gesch.). In den frühsten Zeiten bewohnte die Länder der jetzigen N. F. ein Volksstamm, der jetzt ausgestorben ist, von dem man aber noch viele Alterthümer findet, welche beweisen, daß er mehr Cultur besaß, als die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Russisches Reich [2] — Russisches Reich (Gesch.). Die Ländermassen, welche jetzt Rußland heißen, waren den Griechen, welchen man die ersten geographischen u. ethnographischen Kenntnisse derselben verdankt, lange ganz unbekannt. Die Homerische Weltkarte kennt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schweden [2] — Schweden (Gesch.). S. war unter den Alten den Griechen gar nicht bekannt; die Römer hatten erst in der Kaiserzeit einige Kunde von Land u. Leuten, sie hielten das Land für eine Insel, welche schon Plinius Scandia od. Scandinavia nennt u. von den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Caper — (Caperschiff, engl. Privateer, franz. Armateur), Schiffe, welche zu Kriegszeiten mit Erlaubniß des kriegführenden Staates von Privaten ausgerüstet werden, um der feindlichen Macht durch Angriffe auf ihre Kriegs od. Handelsflotte Schaden zuzufügen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Durchsuchungsrecht — (fr. Droit de visite, engl. Right of search), 1) das Recht kriegführender Seemächte zur Durchsuchung von Kauffahrern, welche unter neutraler Flagge segeln, wird von allen Kriegsschiffen auf offener See u. in der Nähe der Küsten der kriegführenden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Großbritannien [2] — Großbritannien (Gesch.). I. Von der Erhebung des Hauses Hannover auf den englischen Thron bis zu den Französischen Revolutionkriegen 1714–1793. Im Jahre 1707 waren die Reiche England u. Schottland durch einen Parlamentsbeschluß unter dem Namen G …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Durchsuchungsrecht — (engl. rigth of searching, frz. droit de visite et de recherche), das Recht in Kriegszeiten, daß ein Kriegsschiff der kriegführenden Nation jedes Handelsschiff anhält und untersucht, um sich zu überzeugen, ob dasselbe seine Flagge mit Recht führt …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gut (Subst.) — 1. Alles gut ist eines andern. – Petri, II, 7. 2. Altes Gut hinter rost gem Schloss macht neuen Adel mit blankem Tross. (Böhm.) 3. An eines Gutes Ansprach ist kein Verlust. – Klingen, 48 a, 1; Graf, 441, 332. Wer einen Rechtsanspruch an eine… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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