- Pillnitz
Pillnitz, 1) königliches Lustschloß u. Kammergut im Gerichtsamte Schönfeld des kön. sächs. Kreisdirectionsbezirkes Dresden, an der Elbe u. am Fuß des Bors- od. Porschberges (1103 Fuß); hat schöne Gebäude mit Kapelle, Theater, Garten (der botanische 1769 von Friedrich August angelegt); Sommeraufenthalt des Königs von Sachsen. Das Dorf P. (1725 angelegt) hat 500 Ew. u. viele Landhäuser. Das Schloß P. gehörte früher mehren adligen Familien; die von Bünau verkauften es 1693 an den Kurfürsten Johann Georg IV., welcher es darauf dem Fräulein von Neidschütz schenkte. Nach des Kurfürsten Tode kam P. an die Familie von Einsiedel u. war bald darauf Kammergut. August der Starke belehnte damit 1705 die Gräfin von Cosel, dann den Grafen Rutowski. Nachher wurde es wieder Kammergut, u. August III., welcher sich gern hier aufhielt, baute 1734 die beiden Hauptpavillons in japanischem Style. Seit 1765 ist P. die beständige Sommerresidenz des sächsischen Hofes geblieben; 1788 wurde das Schloß mehrfach ausgebaut; 1818 brannte das alte Schloß mit dem Venustempel (mit den Bildnissen schöner Frauen aus der Zeit Augusts II.) ab u. wurde durch ein schöneres ersetzt, Hier Convention am 25. August 1791 zwischen Österreich u. Preußen gegen Frankreich, s. u. Deutschland (Gesch.) XI. E).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.