- Präjudiciren
Präjudiciren (v. lat.), 1) ein Vorurtheil erregen; 2) Nachtheil bringen, beeinträchtigen. Präjudicirlich, nachtheilig, schädlich.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Präjudiciren (v. lat.), 1) ein Vorurtheil erregen; 2) Nachtheil bringen, beeinträchtigen. Präjudicirlich, nachtheilig, schädlich.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Provisorĭum — (lat.), 1) eine einstweilige Veranstaltung od. dergl. Zustand bis zur definitiven Regulirung; 2) (Interimisticum), eine vorläufige Verfügung wegen eines vorauszusehenden od. zu besorgenden Falls, bes. ein richterliches Decret, wodurch ein… … Pierer's Universal-Lexikon
Walachei [2] — Walachei (Gesch.). Die jetzige W. war im Alterthum der südliche Theil von Dacien, welches Land 106 n. Chr römische Provinz wurde u. es blieb, bis Kaiser Aurelian 273 es aufgab, s.u. Dacien. Darauf zogen Westgothen in der W. ein, im 4. Jahrh. nach … Pierer's Universal-Lexikon
Bourbōn [2] — Bourbōn (spr. Burbong), das Land, welches später Bourbonnois hieß u. von Nivernois, Berry, Auvergne, Bourgogne begrenzt war, war zur Römerzeit von den Äduern, Arvernern u. Biturigern besetzt; zu Ersteren kamen zu Cäsars Zeit noch die Bojer. Unter … Pierer's Universal-Lexikon
Präjudiz — Präjudiz, lat. praejudicium, Vorurtheil; Rechtsnachtheil, welcher für Unterlassung einer gesetzlich oder richterlich gebotenen Handlung angedroht ist, z.B. bei Verweigerung eines zuerkannten Eides; eine Entscheidung seitens eines höheren Gerichts … Herders Conversations-Lexikon