Quaesītum jus

Quaesītum jus

Quaesītum jus, ein wohlerworbenes Recht, ist jedes Recht, welches als ein durch einen gültigen besondern Rechtstitel begründeter, gegenwärtiger Bestandtheil der Privatrechtssphäre einer bestimmten Person betrachtet werden muß. Jedem solchen wohlerworbenen Rechte kommt die Eigenschaft der Unverletzbarkeit u. Unwiderruflichkeit zu, nur der Staat kann, sobald das Jus quaesitum mit der Wohlfahrt des Ganzen in Collision kommt, dessen Aufhebung anordnen, wobei jedoch der Staat verpflichtet ist, den Berechtigten entweder selbst zu entschädigen od. dem bisher Verpflichteten die Entschädigung aufzuerlegen, insofern das Recht nur eine Schätzung zuläßt. Auch kann der Staat vermöge des sogenannten Staatsnothrechts (Jus eminens) in dringenden Fällen wirklicher Gefahr u. Noth, wo ihm keine andern Mittel zu Gebote stehen, mittelst einer Specialverfügung in die Privatrechte seiner Unterthanen einzugreifen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Jus quaesītum (acquisītum) — (lat.), wohlerworbenes Recht, die vermöge eines Rechtstitels erworbene Befugnis jemandes. Eine solche kann durch neue Gesetze in der Regel nicht alteriert werden; indessen kann der Staat unter Umständen, insonderheit im Interesse der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • jus quaesitum tertio — the third party has acquired a right . In the law of obligations in systems following the civilian tradition, the law will allow a third party, i.e. one who is not a party to the contract between two other parties, to receive a right under it.… …   Law dictionary

  • Jus acquisītum — (lat.), s. Jus quaesitum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Jus — (lat.), das Recht. J. canonĭcum, Kanonisches Recht; J. circa sacra, das Kirchenhoheitsrecht des Staates, im Gegensatz des J. in sacra, der Kirchengewalt, als des Inbegriffs der Rechte, die einer Kirche als Korporation über ihre Mitglieder… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • jus quaesitum — /jas kwazaytam/ A right to ask or recover; for example, in an obligation there is a binding of the obligor, and a jus quxsitum in the obligee …   Black's law dictionary

  • jus quaesitum — /jas kwazaytam/ A right to ask or recover; for example, in an obligation there is a binding of the obligor, and a jus quxsitum in the obligee …   Black's law dictionary

  • jus quaesitum — The right of demanding or recovering a thing …   Ballentine's law dictionary

  • Rittergut — (lat. Praedium nobile, P. equestre), ein ländliches Gut, mit dessen Besitz durch Gesetz od. Herkommen gewisse Vorrechte der Besitzer, insbesondere Befreiungen von den sonst auf ländlichen Gütern haftenden Lasten, verbunden sind. Der Begriff R.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wohlerworbenes Recht — (Jus quaesitum), Recht, von Jemand als ihm gehörig, auf die gesetzliche Art erlangt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Cabinetsjustiz — Cabinetsjustiz, die Ausübung der Gerichtsbarkeit von der Person des Regenten; wenn z.B. processualische Handlungen od. richterliche Entscheidungen eines einzelnen bestimmten Rechtsstreites vom Fürsten nach anderen Regeln gegeben werden, als nach… …   Pierer's Universal-Lexikon

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