- Rangiren
Rangiren (v. fr., spr. Rangschiren), 1) ordnen, anordnen; 2) Truppen in der unter Aufstellung 1) beschriebenen Ordnung aufstellen; 3) sich r., seine häuslichen Angelegenheiten ordnen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Rangiren (v. fr., spr. Rangschiren), 1) ordnen, anordnen; 2) Truppen in der unter Aufstellung 1) beschriebenen Ordnung aufstellen; 3) sich r., seine häuslichen Angelegenheiten ordnen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Rangiren — (rangsch–), frz. deutsch, ordnen; die Soldaten in Reih u. Glied stellen; aus r., verabschieden … Herders Conversations-Lexikon
РАНЖИРОВАТЬ — (фр. ranger, нем. rangiren приводить в порядок). 1) ставить, подбирать по росту. 2) приводить что либо в порядок. Словарь иностранных слов, вошедших в состав русского языка. Чудинов А.Н., 1910. РАНЖИРОВАТЬ франц. ranger, нем. rangiren; этимологию … Словарь иностранных слов русского языка
Niederlande [1] — Niederlande (Vereinigte N., holländ. Nederlande, franz. Pays Bas u. Néerlande, engl. Netherlands), Königreich in Europa, besteht aus zwei getrennten Theilen, den eigentlichen N n u. dem Großherzogthum Luxemburg, welches als besonderes Land… … Pierer's Universal-Lexikon
Scat — Scat, 1) ein Kartenspiel, welches (wahrscheinlich in Altenburg entstanden) in Sachsen u. Thüringen sehr gebräuchlich ist. Es wird mit der deutschen Karte gespielt. Die Zahl der Spielenden beträgt drei; jeder bekommt 10 Karten (Blätter); das… … Pierer's Universal-Lexikon
Unteroffizier — Unteroffizier, 1) eine Charge, welche weniger als Fähnrich, mehr als Gemeiner u. Gefreiter ist. Sie bilden das Mittelglied zwischen den Offizieren u. Gemeinen. Nach ihrem Dienstalter werden sie in verschiedene Klassen eingetheilt, von denen die… … Pierer's Universal-Lexikon
Aufstellung — Aufstellung, 1) A. eines einzelnen Truppentheils, das Ordnen von Soldaten in Linien od. Colonnen, um zu einem besondern taktischen Zweck gebraucht zu werden. Die Grundform jeder A. ist die Linie. Man ordnet die Infanterie meist in 3, nur selten,… … Pierer's Universal-Lexikon
Canonici — Canonici, 1) (vordem Clerici regulares), Geistliche, ohne Mönchsgelübde u. Tracht, nur verpflichtet, nach den Canones (d.i. geistlichen Vorschriften u. Regeln) genau zu leben, in ihrem Münster (Brüderhof) täglich zusammenzukommen u. unter Vorsitz … Pierer's Universal-Lexikon
Diplomătie — (v. gr.), ein Theil der praktischen Staatskunst u. zwar derjenige, welcher sich auf die auswärtigen Angelegenheiten bezieht, im Gegensatz zu der sogenannten inneren Politik. Das Wort hängt sprachlich mit Diplom zusammen u. deutet darauf hin, daß… … Pierer's Universal-Lexikon
Erbach [2] — Erbach, altadliges Haus, dessen Besitzungen in dem nunmehr hessischen Odenwald liegen, u. welches von Eginhard u. Emma, Kaisers Karl des Großen Tochter, abzustammen behauptet. Urkundlich werden sie seit 1146 Herren von E. genannt; etwa 50 Jahre… … Pierer's Universal-Lexikon
Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… … Pierer's Universal-Lexikon