- Reordiniren
Reordiniren (v. lat.), 1) wieder ordnen od. verordnen; 2) abermals weihen, daher Reordination, die erneute Ordination eines Geistlichen, welcher aus dem Dienste einer Landeskirche in den einer andern[48] tritt; im Glauben verbrüderte Landeskirchen verzichten gewöhnlich auf dies Recht des Landeskirchenregiments, nur die Anglikanische Kirche, wegen ihrer Lehre von der apostolischen Succession der Bischöfe, verlangt die R.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.