- Ricinussäuren
Ricinussäuren, sind vier eigenthümliche, bei der Zersetzung der Ricinusölseife durch Mineralsäuren od. Weinsäure erhaltene, fette Säuren: a) die Ricinusmargarinsäure, krystallisirt bei der Zersetzung der Ricinusölseife durch Säuren in geruch- u. geschmacklosen Schuppen, welche bei 130° schmelzen, zum Theil unzersetzt überdestillirt werden können; sie ist im Wasser unlöslich, löslich in drei Theilen siedendem Alkohol; b) die Ricinus-stearin-(Ricin-)säure, wird erhalten, wenn man die Flüssigkeit, aus welcher die Ricinusmargarinsäure herauskrystallisirt ist, bis auf –6° abkühlt u. das heraus krystallisirende Gemenge dieser u. der nächsten Säure der Destillation unterwirft, wobei erstere zum größten Theil übergeht u. letztere zurückbleibt; od. wenn man Ricinusöl für sich destillirt, das Destillat durch Kochen mit Wasser von anhängendem brenzlichem Öle u. von Essigsäure befreit, vom Rückstande 1/3 abdestillirt u. das erstarrte Destillat zwischen Fließpapier auspreßt; die Ricinusstearinsäure bleibt im Rückstande, während die folgende vom Papier aufgesogen wird. Sie bildet eine weiße, perlmutterartige Masse von scharfem Geschmack, welche bei –22° schmilzt u. sich unverändert überdestilliren läßt; sie ist unlöslich in Wasser, löslich in Alkohol u. in Äther; c) die Ricinuselaīnsäure bleibt bei der Darstellung der vorigen nach dem ersteren Verfahren im Rückstande, nach dem zweiten bleibt sie im Fließpapiere; sie wird in beiden Fällen in Alkohol gelöst, die Lösung bis auf –2° abgekühlt, von der herauskrystallisirten Säure, der vorigen u. von dem Alkohol durch Abdampfen befreit; sie bildet eine ölähnliche Flüssigkeit von schwachem Geruche u. scharfem Geschmacke, erstarrt bei einigen Graden unter 0°, ist in Wasser unlöslich, löslich in Alkohol, d) die vierte, noch unbenannte Säure findet sich nach der trocknen Destillation des Ricinusöls dem Rückstande beigemengt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.