Rost [1]

Rost [1]

Rost, 1) ein Gitterwerk von parallel neben einander laufenden od. kreuzweis über einander gelegten Stäben; 2) eine Art des Grundbaues u. zwar der künstlichen Gründung; man unterscheidet zweierlei Arten von Gründungen auf Holz, den Schwellrost u. den Pfahlrost. A) Den Schwellrost od. liegenden Rost wendet man an, wenn in nicht zu großer Tiefe unter dem weicheren Boden sich fester Grund befindet, od. wenn der Grundboden von ungleicher Beschaffenheit ist; man sucht durch eine aus Holz gebildete steife Zwischenlage den preßbaren Boden gleichmäßig durch die Last des darüber befindlichen Mauerwerks zusammenzudrücken u. dadurch ein ungleichmäßiges Setzen desselben zu verhindern. Ein solcher Schwellrost besteht gewöhnlich aus wagrecht u. quer über die Grundsohle, in Entfernungen von 4–6 Fuß gelegten Querschwellen, die etwa 6–9 Zoll im Quadrat stark u. einige Fuß länger sein müssen, als die Grundmauern stark werden sollen, um die Last derselben auf eine größere Fläche zu vertheilen. Über diese Querschwellen kommen nach der Länge der Mauer zu die Langschwellen (Rostschwellen) zu liegen, welche je nach der Dicke der Mauer 3–5 Fuß von einander abstehen, 9–12 Zoll stark sind u. einige Zoll in die Querschwellen eingelassen werden. Nachdem die Zwischenräume der Schwellen mit Erdreich, Steinen etc. ausgefüllt od. ausgemauert sind, werden die Langschwellen mit 3–4 Zoll starken Bohlen überdeckt, auf welche dann die Mauern aufgesetzt werden; hat man große lagerhafte Steine (Quader), so kann man auch die Bohlen weglassen u. die Steine unmittelbar quer über die Langschwellen legen. Ost legt man auch in Frankreich die Langschwellen unmittelbar auf den Boden u. darüber die Querschwellen, welche Zangen genannt werden, zwischen denen sich dann die Bohlen befinden; od. man belegt den Boden (wie in England), zuvor mit Steinplatten, auf welche ein R. aus schwächeren Hölzern zu liegen kommt. An den Ecken der Schwellrostlage od. da, wo sich Mauern kreuzen sollen, greifen die Langschwellen der einen Seite unter od. über die Langschwellen der andern Seite hinweg, so daß die eine Seite um die Stärke der Rostschwellen höher od. tiefer liegt als die andere. Bisweilen umgibt man den Schwellrost mit einer Spundwand, um ihn bei Gegenwart von Wasser gegen Unterspülung zu sichern. B) Befindet sich erst in größerer Tiefe fester Grund, od. hat man, wie bei Brückenpfeilern, Ufermauern etc. unter Wasser zu gründen, so ist man genöthigt durch fest eingeschlagene Pfähle (vgl. Pfahl 1) die Last des, wiederum auf Rostschwellen gesetzten Bauwerkes durch weichere Erdschichten od. Wasser hindurch auf den tieferliegenden festen Grund zu übertragen, od. durch die Pfähle so tief in den weichen Grund einzutreiben, daß sie in Folge der Reibung den auf sie kommenden Druck aushalten können; ein solcher, auf Pfähle gestellter Schwellrost wird Pfahlrost od. stehender R. genannt. Die Rostpfähle, von Kiefern, Fichten od. Erlenholz, müssen von gesunden, gerade gewachsenen, möglichst runden Stämmen genommen, von den Ästen u. der Rinde befreit u. so lang geschnitten werden, als es nach Maßgabe eines eingeschlagenen Probepfahls nöthig ist; sie werden am untern Ende zugespitzt, damit sie leichter ins Erdreich eindringen, u. zwar drei- od. vierseitig, weil rund zugespitzte Pfähle sich leicht drehen; die Länge der Spitze soll gleich der 21/2 fachen Pfahldicke sein. Da indeß hölzerne Spitzen bei festem Boden, z.B. Kies, leicht einen Bart bekommen (sich aufstauen), so versieht man die Pfähle meist mit einem Schuh, d.h. einer guß- od. schmiedeeisernen, mit zwei od. vier Federn (Lappen) an den Pfahl befestigten Spitze, in welcher der Pfahl mit stumpfer Spitze aufsitzen muß; die Federn werden mittelst Nägeln an den Pfahl befestigt u. müssen längliche Nagellöcher haben, damit die nach abwärts eingeschlagenen Nägel beim Zusammenstauen des Pfahles nachrücken können u. die Nagelköpfe von den Kanten der Nagellöcher nicht abgedrückt werden. Das Einschlagen der Pfähle erfolgt mittelst der Zug-, Kunst- od. Dampframmen (s. Ramme); damit bei hartem Boden der Kopf des Pfahles nicht aufsplittere (eine Perrücke bekommt), verbricht man die Kopfkante etwas od. umgibt ihn mit einem eisernen Ring. Ist ein Pfahl zu kurz, so muß oben ein Stück aufgesetzt (aufgepfropft od. aufgesattelt) werden, wobei die Hirnflächen beider zu pfropfenden Theile genau winkelrecht auf der Pfahlachse stehen müssen; die Verbindung geschieht meist mittelst 3–4 eingelassener Eisenschienen, welche oben u. unten umgekröpft (umgekrampt), daselbst mit eisernen Ringen umlegt u. außerdem mit Nägeln befestigt werden. Die Abstände der Pfahlreihen u. einzelnen Pfähle betragen gewöhnlich 3–4 Fuß od. weniger, je nach Beschaffenheit des Bodens u. der Last des Bauwerks; die Pfähle der einen Reihe müssen auf die Zwischenräume der andern Pfahlreihe treffen, damit der Boden gleichmäßig verdichtet werde. Sind die Pfähle bis zur erforderlichen Festigkeit eingeschlagen, was aus der Tiefe des Eindringens nach der letzten Hitze (s. Rammen) ermittelt wird, so werden sie in gleicher Höhe wagrecht abgeschnitten, was bei Pfählen unter Wasser mittelst der Grundsäge erfolgt, mit Zapfen versehen u. darauf die Langschwellen (Holme) gezapft, welche jedesmal auf der Mitte eines Pfahles zusammenstoßen müssen. Die Langschwellen werden durch aufgekämmte Querschwellen verankert; übrigens wird aber wie beim Schwellroste verfahren. Pfahlroste am Wasser od. an Stromufern werden durch Spundwände von Bohlen od. Pfählen gegen Unterspülen gesichert. Um die Arbeit beim Einschlagen der Pfähle zu erleichtern u. die Zwischenräume ausmauern zu können, wird das Wasser durch Kasten- od. Fangdämme abgesperrt u. aus der Baugrube ausgepumpt od. geschöpft. Jeder R. muß mit seiner Oberfläche unter den niedrigsten Wasserstand des neben ihm od. in der Nähe befindlichen Wassers od. so tief zu liegen kommen, daß alles Holzwerk sich stets im feuchten Boden befindet. Pfahl u. Schwellroste gehören zu den theuersten Fundirungsarten, abgesehen davon, daß sie eine nur kurze Dauer versprechen; sie werden jetzt nur noch seltner angewendet, da die Fundirung[381] auf Beton od. hydraulischem Mörtel dauerhafter u. billiger ist. 3) Einbau von Pfahlwerk, welches mit Faschinen od. Steinen ausgesetzt wird; 4) Damm, welcher blos aus Pfählen zusammengesetzt ist. 5) In den verschiedenen Feuerungsanlagen eine durchbrochene Unterlage für das Brennmaterial, welche zur Zuführung frischer Luft von unten u. zum Hindurchfallen der Schlacken u. Asche in den darunter befindlichen Aschenraum dient. Der R. ist je nach der Art des Brennmaterials verschieden nach Material u. Form; so hat man schmiedeeiserne, aus einzelnen neben einander liegenden Stäben mit Zwischenraum bestehende Roste, vorzugsweise für Dampfkesselfeuerungen; gußeiserne Roste, entweder auch aus einzelnen Stäben, od. aus dem Ganzen (Rostplatten), letztere bes. in Zimmeröfen vorkommend; Roste aus feuerfesten Steinen (Chamotteziegeln), bei Ziegel-, Kalk-, Porzellanbrennöfen etc. Da bei eisernen Roststäben in Folge starker Erhitzung sehr oft ein Einbiegen erfolgt, so gibt man ihnen in der Mitte eine größere Stärke u. läßt dieselbe nach den Enden geradlinig od. geschweift abnehmen (Fischbauchform); werden die Stäbe sehr lang, so versieht man sie der Festigkeit wegen in der Mitte auch mit seitlichen Verstärkungen, welche in ihrer Zusammensetzung einen Steg bilden. Die Größe des Rostes bestimmt sich nach der Größe der Heizfläche od. nach der stündlich zu verbrauchenden Menge des Brennmaterials; die Größe der Zwischenräume od. Spalten der (eisernen) Roststäbe richtet sich nach der Art des Brennmaterials; bei Steinkohlenfeuerung sind sie etwa 3 Zoll, bei Holz- u. Torffeuerung bis 3 Zoll breit; im ersten Falle nehmen die Zwischenräume 3, im letztern 1/6 der ganzen Rostfläche ein. Für kleinere Kesselanlagen bedient man sich oft der Schüttelroste, bei denen die einzelnen Roststäbe durch einen einfachen Mechanismus in schüttelnde Bewegung gesetzt werden, so daß schlackende Kohlen sich weniger leicht an ihnen ansetzen u. Rückstände des Brennmaterials leichter durchfallen können. Sehr verschiedene Arten von Rosten kommen bei den rauchverzehrenden Feuerungen (s.u. Rauchverbrennung. A) vor, so z.B. der Kettenrost, der Treppenrost, Etagenrost, Doppelrost, Pultrost; hierher gehören auch die aus hohlen gußeisernen Stäben (zum Vorwärmen der sie durchziehenden Luft dienend) bestehenden Roste; 6) so v.w. Bratrost; 7) (Kupferst.), ähnliches Werkzeug von eisernen Stäben, unter welches eine Kohlenpfanne gestellt u. auf welches die Kupferplatte gelegt wird, um sie zu erwärmen, ehe sie mit Firniß bestrichen wird; 8) (Posam.), so v.w. Rollbret; 9) (Seidenw.), Werkzeug, welches beim Scheren der Kette auf die Schermühle gestellt wird, um das Ober- u. Untergelese leichter scheiden zu können; es besteht aus einem Rahmen, in welchem Blechstücke stehen, in der Mitte jedes Blechs ist ein Loch; 10) durchlöcherte Bleischeibe od. eisernes Gitterwerk am Einfluß einer Wasserröhre, um gröbere Unreinigkeiten zurückzuhalten; 11) so v.w. Netz 4); 12) ein Haufen Kalksteine mit Holz vermengt, welcher im Freien od. in einer Grube gebrannt wird; 13) (Bienenz.), so v.w. Bau 5).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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